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External Investment Plan der EU

Die Europäische Union (EU) stellt im Rahmen des External Investment Plans (EIP) öffentliche Mittel in Höhe von 4,6 Mrd € bereit, um öffentliche und private Investitionen in Höhe von 47 Mrd € für die Entwicklung zu mobilisieren. Sie tut dies über den neuen European Fund for Sustainable Development (EFSD), der eine Garantie und eine Mischfinanzierung umfasst. Der EFSD besteht aus zwei regionalen Mischplattformen, der Afrika-Investitionsplattform (AIP, ehemals Africa Investment Facility; AfIF) und der Nachbarschafts-Investitionsplattform (NIP, ehemals Neighbourhood Investment Facility; NIF). Eine Ausweitung des Fördergebiets ist geplant.

Aktuelle Meldung: Mit dem Abschluss von zehn Finanzgarantievereinbarungen mit Partnerfinanzinstitutionen im Wert von 990 Mio € hat die Kommission am 12.11.2020 einen Schritt zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in Afrika und der EU-Nachbarschaft unternommen, um damit einen Beitrag zur weltweiten Erholung von der Pandemie zu leisten. Diese Vereinbarungen vervollständigen den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), das Finanzierungsinstrument der EU-Investitionsoffensive für Drittländer. Mit diesen Garantien sollen Investitionen in Höhe von insgesamt bis zu 10 Mrd € mobilisiert werden.

Die Förderung im Überblick

Förderbetrag
1.000.000 € - 100.000.000 €
Laufzeit
4 - 19 Jahre
Länder
Afrika südlich der Sahara
Nordafrika
Europa
Förderberechtigte
KMU (bis 50 Mio € Umsatz)
Herkunft Antragssteller
EU
Deutschland
Länder der OECD-DAC-Länderliste
Förderbereich
Investitionsvorhaben / Handelsfinanzierung
Fördervorhaben

Ansprechpartner

Die Förderung im Detail

Die Darstellung des Angebots beruht auf dem aktuellen Stand der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

Sprechen Sie das Beratungsteam der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an, das Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote gern unterstützt: https://wirtschaft-entwicklung.de/kontakt.

Förderart: Darlehen, Garantie

Förderberechtigte: Alle Unternehmen, insbesondere Unternehmen des privaten Sektors

Herkunft Antragsteller: Afrika, östliche und südliche Nachbarstaaten der EU

Förderbereich: Investitionsvorhaben, Fördervorhaben

Förderbetrag: Die Höhe des Förderbeitrags ist nicht eingegrenzt, dürfte aber typischerweise zwischen 1 Mio € und 100 Mio € liegen.

Laufzeit: Die Laufzeit liegt für die Garantien bei maximal 19 Jahren, die Ramp-up-Periode beträgt 4 Jahre .

Fördergebiet: Afrika, östliche und südliche Nachbarstaaten der EU

Branche: Landwirtschaft, Energie, städtische Infrastruktur, Finanzierung von KMU

Ziel: Nachhaltige Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum, Beseitigung von Engpässen bei privaten Investitionen.

Besicherung: Bonitätsprüfung durch die Entwicklungsbank

Umweltprüfung: Prüfung durch die Entwicklungsbank nach den Kriterien der EDFI.

Antragstellung: https://ec.europa.eu/commission/eu-external-investment-plan/how-you-can-engage-external-investment-plan-one-stop-shop_en

Ansprechpartner: Die Förderung wird über die Entwicklungsbanken der EU-Mitgliedstaaten abgewickelt. Das Sekretariat des EIP vermittelt geeignete Ansprechpartner.

Sekretariat des External Investment Plans
E-Mail: EC-EIP-EFSD-SECRETARIAT(at)ec.europa.eu

Weitere Informationen: 

https://ec.europa.eu/commission/eu-external-investment-plan_en

Hintergrund:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_2076


Keywords

EU, EIP, EFSD, Unternehmen, Afrika, Europa, Investitionen, Darlehen, Garantie

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Hans Joachim Hebgen

Agentur für Wirtschaft und Entwicklung

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