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Online-Seminar zum Lieferkettengesetz

Do, 20.05.2021
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Es zeichnet sich weltweit eine deutliche Trendwende von freiwilligen Maßnahmen zu mehr Verbindlichkeit ab. Das Bundeskabinett einigte sich im März 2021 auf einen Entwurf für ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz.  Neben den gesetzlichen Entwicklungen in Deutschland rund um das Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nehmen auch die Entwicklungen auf EU-Ebene Fahrt auf, denn im selben Monat einigte sich auch das Europaparlament mit großer Mehrheit auf den Richtlinienvorschlag zur Achtung von Menschenrechten. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Welche Unternehmen werden verpflichtet und welche Maßnahmen müssen sie konkret umsetzen?

Im Online-Seminar zum Sorgfaltspflichtengesetz, auch Lieferkettengesetz genannt, informieren Sie der BME-Region Thüringen und der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte darüber, wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse im Unternehmen verankern können, welche regulatorischen Entwicklungen es auf nationaler und internationaler Ebene gibt und welche Ansätze für ein erfolgreiches Risikomanagement entlang der Lieferkette und beim Einkauf umgesetzt werden können. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Frage-und Antwortrunde.

Sie sind interessiert? Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

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Simone Todt

Eventmanagement

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