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Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte. Erfüllung unternehmerischer Sorgfalt

3 Min

Die unternehmerische Sorgfalt entlang von Wertschöpfungsketten steht bei Unternehmen immer mehr im Fokus – sowohl aufgrund von regulatorischen Entwicklungen als auch den hierdurch bedingten steigenden Erwartungen von Kund:innen, Investor:innen, Geschäftspartner:innen und der Zivilgesellschaft. Eins ist sicher: Es zeichnet sich weltweit eine deutliche Trendwende von freiwilligen Maßnahmen zu mehr Verbindlichkeit ab. Neben dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Januar 2023 gibt es auch weltweit Entwicklungen zur unternehmerischen Sorgfalt. Doch was steckt konkret hinter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Wie können Unternehmen Sorgfaltsprozesse im Kerngeschäft verankern? Und wie kann der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kürze

Am 11. Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit dem Ziel Rechtsklarheit für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu schaffen und die Rechte von potenziell Betroffenen zu stärken. Doch was hat es konkret mit dem neuen Gesetz auf sich? Und welche Unternehmen fallen unter das Gesetz?  

Kurzgefasst: Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Mit dem Jahreswechsel fallen nun auch Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitenden unter den Anwendungsbereich.  

Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallen, sind verpflichtet entlang ihrer Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse umzusetzen. Zu den zentralen Anforderungen gehört die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagementsystems im Kerngeschäft, das darauf abzielt, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Die Durchführung einer Risikoanalyse, die Einrichtung einer Grundsatzerklärung, die Verankerung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und die Dokumentations- und Berichtspflicht bilden die Kernelemente für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Dabei ist wichtig: Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen muss nicht von heute auf morgen erfolgen. Es geht vielmehr darum Prozesse umzusetzen, die zum Ziel haben menschenrechtliche Sorgfalt sukzessive und systematisch in das Kerngeschäft des Unternehmens zu integrieren.  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) treffen keine Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dennoch kann das Gesetz auch auf sie Auswirkungen haben. Verpflichtete Unternehmen sind in vielen Fällen darauf angewiesen, mit ihren Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Daher ist es auch für KMU von Vorteil ein gutes Verständnis über die eigene Lieferkette zu haben.   

Um Unternehmen mit den regulatorischen Entwicklungen nicht alleine zu lassen, hat die Bundesregierung bereits 2017 den Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte ins Leben gerufen. Dieser unterstützt Unternehmen dabei sich dem Thema Schritt für Schritt anzunähern und so Sorgfaltsprozesse entlang der eigenen Wertschöpfungskette umzusetzen.

Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte unter der Dachmarke „Partners in Transformation“

Mit dem Jahreswechsel ist der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Teil der neuen Dachmarke Partners in Transformation – Business & Development Network. Das BMZ richtet die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft neu aus. Seit dem 1. Januar 2024 werden alle bisherigen Angebote des BMZ für Wirtschaftsakteur:innen unter der Marke Partners in Transformation agieren. Damit betont und fördert das BMZ Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Entwicklung für das gemeinsame Ziel einer sozial-ökologischen und feministischen Transformation der Wirtschaft in seinen Partnerländern. Das Helpdesk-Angebot bleibt jedoch unverändert.  

Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte ist das zentrale Kompetenzzentrum zur Unterstützung der Wirtschaft im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Als Unterstützungsangebot der Bundesregierung berät der Helpdesk Unternehmen unabhängig ihrer Größe kostenfrei, individuell und vertraulich zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt entlang von Wertschöpfungsketten. Die Beratung des Helpdesk wird ergänzt durch individuelle Schulungsangebote, Veranstaltungen und Online-Tools wie dem KMU Kompass, dem CSR Risiko-Check, dem Standards-Kompass und dem Praxislotsen Wirtschaft und Menschenrechte sowie einem kostenfreien Online-Training.

Zahlen, Daten und Fakten 2023

1264

1264 Beratungsanfragen

Seit seiner Gründung steigt das Interesse am Angebot des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte stetig. Seit 2017 wurden mehr als 3.600 Beratungen durchgeführt, davon entfallen allein 1264 Anfragen auf das Jahr 2023.
30

Mehr als 30 Branchen

Mehr als 30 Branchen nahmen im vergangenen Jahr das Angebot des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in Anspruch. Ein Großteil der Anfragen kommt aus dem Landwirtschafts- und Ernährungssektor, gefolgt vom Handel und der Elektrotechnikbranche.
129

129 Vorträge und eigene Veranstaltungen

Mit 97 Vorträgen und 32 eigenen Veranstaltungen konnten im Jahr 2023 mehr als 9.220 Teilnehmende weltweit erreicht werden.

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