External Investment Plan der EU
Aktuelle Meldung: Mit dem Abschluss von zehn Finanzgarantievereinbarungen mit Partnerfinanzinstitutionen im Wert von 990 Mio € hat die Kommission am 12.11.2020 einen Schritt zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in Afrika und der EU-Nachbarschaft unternommen, um damit einen Beitrag zur weltweiten Erholung von der Pandemie zu leisten. Diese Vereinbarungen vervollständigen den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), das Finanzierungsinstrument der EU-Investitionsoffensive für Drittländer. Mit diesen Garantien sollen Investitionen in Höhe von insgesamt bis zu 10 Mrd € mobilisiert werden.
Die Förderung im Überblick
Förderbetrag
1.000.000 € - 100.000.000 €Laufzeit
4 - 19 JahreLänder
Afrika südlich der SaharaNordafrika
Europa
Förderberechtigte
KMU (bis 50 Mio € Umsatz)Herkunft Antragssteller
EUDeutschland
Länder der OECD-DAC-Länderliste
Förderbereich
Investitionsvorhaben / HandelsfinanzierungFördervorhaben
Ansprechpartner
Die Förderung im Detail
Die Darstellung des Angebots beruht auf dem aktuellen Stand der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.
Sprechen Sie das Beratungsteam der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an, das Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote gern unterstützt: https://wirtschaft-entwicklung.de/kontakt.
Förderart: Darlehen, Garantie
Förderberechtigte: Alle Unternehmen, insbesondere Unternehmen des privaten Sektors
Herkunft Antragsteller: Afrika, östliche und südliche Nachbarstaaten der EU
Förderbereich: Investitionsvorhaben, Fördervorhaben
Förderbetrag: Die Höhe des Förderbeitrags ist nicht eingegrenzt, dürfte aber typischerweise zwischen 1 Mio € und 100 Mio € liegen.
Laufzeit: Die Laufzeit liegt für die Garantien bei maximal 19 Jahren, die Ramp-up-Periode beträgt 4 Jahre .
Fördergebiet: Afrika, östliche und südliche Nachbarstaaten der EU
Branche: Landwirtschaft, Energie, städtische Infrastruktur, Finanzierung von KMU
Ziel: Nachhaltige Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum, Beseitigung von Engpässen bei privaten Investitionen.
Besicherung: Bonitätsprüfung durch die Entwicklungsbank
Umweltprüfung: Prüfung durch die Entwicklungsbank nach den Kriterien der EDFI.
Antragstellung: https://ec.europa.eu/commission/eu-external-investment-plan/how-you-can-engage-external-investment-plan-one-stop-shop_en
Ansprechpartner: Die Förderung wird über die Entwicklungsbanken der EU-Mitgliedstaaten abgewickelt. Das Sekretariat des EIP vermittelt geeignete Ansprechpartner.
Sekretariat des External Investment Plans
E-Mail: EC-EIP-EFSD-SECRETARIAT(at)ec.europa.eu
Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/commission/eu-external-investment-plan_en
Hintergrund:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_2076
Keywords
EU, EIP, EFSD, Unternehmen, Afrika, Europa, Investitionen, Darlehen, Garantie