Beratungsgutscheine Afrika
Die Förderung im Überblick
Förderbetrag
0 € - 40.500 €Laufzeit
—Fördergebiet
AfrikaFörderberechtigte
KMU (bis 50 Mio € Umsatz)Kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte)
Mittlere Unternehmen (50-499 Beschäftigte)
Herkunft Antragssteller
DeutschlandFörderbereich
FördervorhabenAnsprechpartner
Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika
Judith Martschin
Afrika-Partnerin für das südliche und Ostafrika
+49 30 275 757 60
beratungsgutscheine(at)wirtschaftsnetzwerk-afrika.de
Die Förderung im Detail
Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beratungsunternehmen/-organisationen. Die geförderte Beratung kann sich auf Fragen zu Branchen oder Wirtschaftszweigen, afrikanischen Zielmärkten, rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und/oder Auslandsinvestitionen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum jeweiligen Vorhaben beziehen.
Förderart: Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung. Der Zuschuss fällt unter die „De-minimis-Beihilfen“ Regelung. Der Eigenanteil für Unternehmen beträgt 25 %.
Förderbereich: Die Beratung kann sich auf folgende Anliegen beziehen: Business-Case-Berechnungen, Vermittlung von Geschäftspartnern und Kontakten vor Ort, Rechtliche Rahmenbedingungen, Zoll- und Einfuhrbestimmungen, Finanzierung und Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, Marktanalysen und -recherchen, Aufbau von Vertriebsstrukturen, Logistik und Transport, Zertifizierungen und Normen.
Förderbetrag: Die Beratungsunternehmen/-organisationen setzen die marktüblichen Tagessätze an. Für einen Beratertag sind je nach Beratungsanliegen Ausgaben bis zu maximal insgesamt 1.200 Euro netto förderfähig. Die zuwendungsfähigen Tageshöchstsätze der jeweiligen Beratungsthemen sind wie folgt:
- Bis zu 800 Euro netto: Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll-/ Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport,
- Bis zu 1.000 Euro netto: Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur,
- Bis zu 1.200 Euro netto: Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, Rechtliche Rahmenbedingungen.
Laufzeit: Maximal 15 Beratertage pro Beratungsgutschein. In einem Kalenderjahr können höchstens drei Beratungsgutscheine in Anspruch genommen werden.
Branchen: alle Branchen
Antragstellung: Formulare sind beim BAFA abrufbar. Anträge sind beim BAFA einzureichen.
Ansprechpartner:
Für Informationen zum Programm:
Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika
Potsdamer Straße 199
10783 Berlin
Judith Martschin, Afrika-Partnerin für das südliche und Ostafrika
Berna Elif Mandal, Afrika-Partnerin für Nord- und Westafrika
E: beratungsgutscheine@wirtschaftsnetzwerk-afrika.de
T: (030) 275 757 60
Weitere Informationen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/flyer-beratungsgutscheine-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=8
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Auslandsmarkterschliessung/Beratungsgutscheine_Afrika/beratungsgutscheine_afrika_node.htmlhttps://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1
https://www.africa-business-guide.de/abg-de/wirtschaftsnetzwerk-afrika/foerderprogramm-beratungsgutscheine-afrika--763520
Keywords
Investitionsvorhaben / Handelsfinanzierung / Studie / Export