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External Investment Plan der EU

Darlehen
Garantie

Die Europäische Union (EU) stellt im Rahmen des External Investment Plans (EIP) öffentliche Mittel in Höhe von 4,6 Mrd € bereit, um öffentliche und private Investitionen in Höhe von 47 Mrd € für die Entwicklung zu mobilisieren. Sie tut dies über den neuen European Fund for Sustainable Development (EFSD), der eine Garantie und eine Mischfinanzierung umfasst. Der EFSD besteht aus zwei regionalen Mischplattformen, der Afrika-Investitionsplattform (AIP, ehemals Africa Investment Facility; AfIF) und der Nachbarschafts-Investitionsplattform (NIP, ehemals Neighbourhood Investment Facility; NIF). Eine Ausweitung des Fördergebiets ist geplant.

Aktuelle Meldung: Mit dem Abschluss von zehn Finanzgarantievereinbarungen mit Partnerfinanzinstitutionen im Wert von 990 Mio € hat die Kommission am 12.11.2020 einen Schritt zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in Afrika und der EU-Nachbarschaft unternommen, um damit einen Beitrag zur weltweiten Erholung von der Pandemie zu leisten. Diese Vereinbarungen vervollständigen den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), das Finanzierungsinstrument der EU-Investitionsoffensive für Drittländer. Mit diesen Garantien sollen Investitionen in Höhe von insgesamt bis zu 10 Mrd € mobilisiert werden.


Ziel: Nachhaltige Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum, Beseitigung von Engpässen bei privaten Investitionen

Förderberechtigte: Alle Unternehmen, insbesondere Unternehmen des privaten Sektors

Herkunft Antragsteller: Afrika, östliche und südliche Nachbarstaaten der EU

Förderbereich: Investitionsvorhaben, Fördervorhaben

Fördergebiet: Afrika, östliche und südliche Nachbarstaaten der EU

Branche: Landwirtschaft, Energie, städtische Infrastruktur, Finanzierung von KMU

Besicherung: Bonitätsprüfung durch die Entwicklungsbank

Umweltprüfung: Prüfung durch die Entwicklungsbank nach den Kriterien der EDFI.

Antragstellung: https://ec.europa.eu/commission/eu-external-investment-plan/how-you-can-engage-external-investment-plan-one-stop-shop_en

Hintergrund: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_2076

Ansprechpartner: Die Förderung wird über die Entwicklungsbanken der EU-Mitgliedstaaten abgewickelt. Das Sekretariat des EIP vermittelt geeignete Ansprechpartner.

Weitere Informationen: 

Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

Herzlich Willkommmen, haben Sie Fragen?

Hans Joachim Hebgen

Agentur für Wirtschaft und Entwicklung

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