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Frauen in einer Textilfabrik bei der Arbeit

Online-Seminar: Sorgfaltspflichtengesetz – Was bedeutet das für Unternehmen?

Fr, 26.02.2021
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Der monatelange Streit um das Sorgfaltspflichtengesetz kommt zum Ende: Am 12. Februar 2021 hat sich die Bundesregierung auf eine verpflichtende Regulierung zur Achtung der menschenrechtlichen Sorgfalt geeinigt. So soll das Gesetz ab 2023 für deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen wirksam werden und ab 2024 ebenfalls für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten gelten.

Im Online-Seminar am 26. Februar 2021, um 10.00 Uhr informieren Sie der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die konkreten Anforderungen des Sorgfaltspflichtengesetzes. Eingeführt wird die Online-Veranstaltung von Anosha Wahidi, die Leiterin des Stabs für Nachhaltige Lieferketten im BMZ, mit Fakten und Hintergrundinformationen zum aktuellen Gesetzentwurf.

Neben den Informationen zur nationalen Regulierung werden Sie ebenfalls über die internationalen Entwicklungen der Lieferkettenregulierungen informiert und erhalten praktische Tipps zur Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang Ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette. 

Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer interaktiven Frage- und Antwortrunde, in der Ihnen neben Frau Wahidi, die Beraterinnen Michaela Streibelt  und Carolin Seeger vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Rede und Antwort stehen.

Sie haben Interesse an einer Teilnahme? Dann melden Sie sich bis zum 25. Februar 2021 an.
 

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Simone Todt

Eventmanagement

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