Common Fund for Commodities (CFC) der UN
Sie haben Interesse?
Sprechen Sie das Team der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an, das Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote gern unterstützt.
Der Common Fund for Commodities (CFC) ist eine 1989 gegründete zwischenstaatliche Finanzinstitution im Rahmen des UN-Systems mit 110 Mitgliedsländern (inkl. Deutschland) und Staatenbünden. Der CFC finanziert Rohstoffentwicklungsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Er bietet eines der wenigen Angebote für relativ kleine Finanzierungsgrößen für Projekte im Bereich der Rohstoffwertschöpfungsketten. Es werden allerdings hohe Hürden an die Besicherung und Kofinanzierung angelegt, daher ist das Programm nur bedingt für junge Unternehmen geeignet. Die angelegten Kriterien für die erwarteten entwicklungspolitischen Effekte sind anspruchsvoll.
Ziel: Unterstützung von Rohstoffentwicklungsaktivitäten, zum Beispiel in den Bereichen Landwirtschaft, Wertschöpfung und Handel mit Rohstoffen, Mineralien und Metalle.
Förderberechtigte: Unternehmen
Förderbereich: Investitionsvorhaben, Fördervorhaben. Förderfähig sind Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelfinanzierungen. Unterstützung von Rohstoffentwicklungsaktivitäten, zum Beispiel in den Bereichen Landwirtschaft, Wertschöpfung und Handel mit Rohstoffen, Mineralien und Metalle. Förderfähige Aktivitäten sollten nicht nur eine tragfähige finanzielle Rendite erzielen, sondern auch messbare soziale und ökologische Auswirkungen haben.
Förderbetrag: Darlehensbeträge von 300.000 bis 1.5 Mio USD (außergewöhnlich bis zu 2 Mio USD) oder EUR-Äquivalente sind mit mindestens dem gleichen Betrag an Kofinanzierung abzugleichen, den der Antragsteller und / oder andere definierte Kofinanzierer bereitgestellt haben.
Branche: Alle Branchen, insbesondere Landwirtschaft, Wertschöpfung und Handel mit Rohstoffen, Mineralien und Metalle
Besicherung: Verpfändung / Hypothek auf Sachanlagen oder mit Garantien Dritter
Zinssatz: Indikativer Zinssatz zwischen 5% und 10%, abhängig von der Risikobewertung von CFC und den lokalen Marktzinssätzen.
Antragstellung: Anträge sind im Rahmen eines zweimal jährlichen stattfindenen Call for Proposals (Antragsfrist 15. April bzw. bis 15. Oktober) direkt an den Common Fund zu stellen. Vorschläge sollten per E-Mail an OPENCALL(at)COMMON-FUND.ORG gesendet werden. Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie bietet der CFC eine ELF (Emergency Liquidity Facilty) als Aufstockung für bereits geprüfte und genehmigte Kreditnehmer an. Alle interessierten Parteien werden gebeten, qualifizierte Vorschläge bis spätestens 15. April/15. Oktober einzureichen. Unterlagen zur Bewerbung können von der website www.common-fund.org heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.
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