Beratungsgutscheine Afrika
Mit dem Programm „Beratungsgutscheine Afrika“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittelständische Unternehmen, die in afrikanischen Märkten wirtschaftlich aktiv werden wollen. Ziel ist es, ihnen den Markteintritt zu erleichtern und etwaige Risiken des Vorhabens im Vorfeld zu minimieren.
Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beratungsunternehmen/-organisationen. Die geförderte Beratung kann sich auf Fragen zu Branchen oder Wirtschaftszweigen, afrikanischen Zielmärkten, rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und/oder Auslandsinvestitionen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum jeweiligen Vorhaben beziehen.
Förderart: Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung. Der Zuschuss fällt unter die „De-minimis-Beihilfen“ Regelung. Der Eigenanteil für Unternehmen beträgt 15 %.
Förderbereich: Die Beratung kann sich auf folgende Anliegen beziehen: Business-Case-Berechnungen, Vermittlung von Geschäftspartnern und Kontakten vor Ort, Rechtliche Rahmenbedingungen, Zoll- und Einfuhrbestimmungen, Finanzierung und Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, Marktanalysen und -recherchen, Aufbau von Vertriebsstrukturen, Logistik und Transport, Zertifizierungen und Normen.
Förderbetrag: Die Beratungsunternehmen/-organisationen setzen die marktüblichen Tagessätze an. Für einen Beratertag sind je nach Beratungsanliegen Ausgaben bis zu maximal insgesamt 1.200 Euro netto förderfähig. Die zuwendungsfähigen Tageshöchstsätze der jeweiligen Beratungsthemen sind wie folgt:
- Bis zu 864 Euro netto: Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll-/ Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport,
- Bis zu 1.080 Euro netto: Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur,
- Bis zu 1.296 Euro netto: Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, Rechtliche Rahmenbedingungen.
In einem Kalenderjahr können höchstens drei Beratungsgutscheine à maximal 16.524 Euro in Anspruch genommen werden. Die jährliche Maximalsumme, die ausbezahlt werden kann beträgt somit 49.572 Euro.
Antragstellung: Formulare sind beim BAFA abrufbar. Anträge sind beim BAFA einzureichen
Weitere Informationen:
- https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/flyer-beratungsgutscheine-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=8
- https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Auslandsmarkterschliessung/Beratungsgutscheine_Afrika/beratungsgutscheine_afrika_node.html
- https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1
- https://www.africa-business-guide.de/abg-de/wirtschaftsnetzwerk-afrika/foerderprogramm-beratungsgutscheine-afrika--763520
Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.