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Beratungsgutscheine Afrika

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Mit dem Programm „Beratungsgutscheine Afrika“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kleine und mittelständische Unternehmen, die in afrikanischen Märkten wirtschaftlich aktiv werden wollen.

Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beratungsunternehmen/-organisationen. Die geförderte Beratung kann sich auf Fragen zu Branchen oder Wirtschaftszweigen, afrikanischen Zielmärkten, rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und/oder Auslandsinvestitionen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum jeweiligen Vorhaben beziehen. 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung. Der Zuschuss fällt unter die „De-minimis-Beihilfen“ Regelung. Der Eigenanteil für Unternehmen beträgt 15 %. 

Die Beratung kann sich auf folgende Anliegen beziehen: Business-Case-Berechnungen, Vermittlung von Geschäftspartnern und Kontakten vor Ort, Rechtliche Rahmenbedingungen, Zoll- und Einfuhrbestimmungen, Finanzierung und Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, Marktanalysen und -recherchen, Aufbau von Vertriebsstrukturen, Logistik und Transport, Zertifizierungen und Normen.

Anträge sind beim BAFA einzureichen. Die Formulare sind online abrufbar. 

Beratungskosten bis 1.200 €/Tag netto, je nach Thema: 

  • 864 € netto: Marktanalysen, Logistik, Zoll etc. 
  • 1.080 € netto: Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen, Vertriebsstruktur 
  • 1.296 € netto: Finanzierungsverhandlungen, Niederlassungsgründung, Recht 

In einem Jahr können maximal drei Beratungsgutscheine (à 16.524 €) in Anspruch genommen werden. Die Gesamtförderung beträgt maximal 49.572 €/Jahr.

Ziel: Erleichterung des Markteintritts, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhalt und ggf. Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa und afrikanischen Zielmärkten, Bewertung möglicher wirtschaftlicher Risiken

Förderberechtigte: Unternehmen

Weiterführende Informationen:

Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

Stand: 21.07.2025

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Hans Joachim Hebgen

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