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InfoDesk Syrien

Mit dem InfoDesk Syrien richten wir derzeit ein branchenübergreifendes Informations- und Beratungsangebot für Unternehmen ein, die sich für ein Engagement im Kontext des wirtschaftlichen Wiederaufbaus Syriens interessieren. Wir beraten zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zu Vernetzungsmöglichkeiten für Ihren Einstieg auf den syrischen Markt. Zudem bauen wir derzeit ein Beratungsangebot für die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen in Syrien vor.

Syrien auf einen Blick

Nach dreizehn Jahren Krieg steht Syrien an einem möglichen Wendepunkt. Der jahrelange Konflikt hat die Wirtschaft und Infrastruktur zerstört. 90 Prozent der Bevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Nun gilt es, Syrien bei der Stabilisierung und dem wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes zu unterstützen.

Laut einem Bericht der Weltbank belaufen sich die Kosten für den Wiederaufbau des Landes auf rund 216 Milliarden US-Dollar (188 Mrd. EUR). Ein Drittel des syrischen Kapitalstocks ist demnach zerstört. Der Wiederaufbau erfordert fast das Zehnfache des syrischen BIP im Jahr 2024 und kann nur durch internationale Unterstützung und koordinierte Maßnahmen bewältigt werden. Seit 2010 ist die reale Wirtschaftsleistung Syriens um über 50 % eingebrochen. 

Nach Jahren ohne diplomatische Vertretung in Syrien wurde im März 2025 die deutsche Botschaft in Damaskus wiedereröffnet. Die Bundesregierung setzt sich für den Wiederaufbau und die Erholung der syrischen Wirtschaft ein. Geplant sind Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Infrastruktur, Bildung, Wasser, Wirtschaftsentwicklung, Stärkung der Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig soll die Zivilgesellschaft gestärkt werden, um eine Teilhabe am politischen Übergangsprozess zu fördern. Das BMZ bereitet derzeit für das Jahr 2026 weitere Maßnahmen zur Unterstützung des gesellschaftlichen Neuanfangs in Syrien vor. Derzeit erfolgt die Unterstützung vor allem über internationale humanitäre Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen.

Chancen & Risiken für Unternehmen

Im Mai 2025 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen, sämtliche Wirtschaftssanktionen gegen Syrien aufzuheben, darunter Maßnahmen gegen die syrische Zentralbank sowie gegen Kernbereiche wie Energie und Finanzen. Der immer noch eingeschränkte Zugang zum internationalen Bankwesen behindert allerdings weiterhin die humanitäre Unterstützung sowie Handel und Investitionen. 

Für deutsche Wirtschaftsakteure, die in Syrien tätig werden wollen, bestehen in Bereichen wie Infrastruktur, Energie, Gesundheitswirtschaft, Wasser und Landwirtschaft Chancen – jedoch in einem Umfeld mit erheblicher Unsicherheit. Von entscheidender Bedeutung sind eine sorgfältige Markteintritts- und Risikoprüfung, verlässliche lokale Partner sowie eine Abstimmung mit den entwicklungspolitischen und außenpolitischen Rahmenbedingungen der Bundesregierung. 

Derzeit stellt die Bundesregierung noch keine Export- und Investitionsgarantien zur Verfügung.

Sanktionen, Recht & Compliance

Mit Verordnung (EU) 2025/1098 des Rates vom 27. Mai 2025 wurden die in der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 (Sanktionsregime Syrien) implementierten Wirtschaftssanktionen gegen Syrien weitestgehend aufgehoben. Dies betrifft – mit Ausnahme von Maßnahmen aus Sicherheitsgründen – alle sektorspezifischen restriktiven Maßnahmen. 
Auch hat der Rat mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1094 vom 27. Mai 2025 eine Vielzahl bisher gelisteter Personen und Organisationen aus der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen.

In der Praxis gibt es allerdings noch erhebliche Herausforderungen. Auch wenn zentrale Banken in Syrien derzeit nicht mehr unter die Sanktionslisten fallen, gibt es zurzeit noch keine Möglichkeiten direkt Gelder nach Syrien zu überweisen.  

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet eine aktuelle Übersicht über die Beschränkungen des Embargos: BAFA - Syrien

Die US-Sanktionen des sogenannten Caesar Syria Civilian Protection Act (umgangssprachlich Caesar Act) aus dem Jahr 2019 wurden bis Mai 2026 gelockert. Das US-Außenministerium befürwortet eine vollständige Aufhebung der verhängten Sanktionen, allerdings muss der US-Kongress über eine Aufhebung dieser abstimmen.

Für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren aus Syrien bedeutet dies, dass eine Sanktionsprüfung des Partners und seiner wesentlichen Akteure unbedingt erforderlich ist. Darüber hinaus sollte eine Sanktionsklausel in Kooperations- und Finanzierungsverträgen aufgenommen werden, um die Einhaltung der Sanktionen durch wirtschaftliche Partner zu gewährleisten.

Zur Klärung rechtlicher Fragen und für Genehmigungsverfahren empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Warenausfuhr) und der Bundesbank (Finanzsanktionen). Zur weiteren Information können spezialisierte Online-Tools zu EU-, UN- und US-Sanktionen dienen. Eine rechtliche Beratung durch Fachleute ist ratsam.

Sicherheit & Praktisches

Die Sicherheitslage in Syrien und der Region bleibt volatil. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über aktuelle Entwicklungen.

Ausschreibungen

Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung bereitet derzeit ein Beratungsangebot zu Ausschreibungen vor.

Aktuelle Ausschreibungen zu Syrien finden Sie z.B. auf der Seite unseres Partners GTAI.

Weiterführende Links

Förderung & Programme

Klinikpartnerschaften in Syrien

Mit dem Förderprogramm Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit, unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam mit der Else Kröner-Fresenius-Stiftung Klinikpartnerschaften zwischen Gesundheitseinrichtungen in Deutschland und denjenigen in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens. Die Sonderförderung Syrien richtet sich an Partnerschaften zwischen deutschen gemeinnützigen Gesundheitseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen und syrischen Partnereinrichtungen im Gesundheitssektor.

Logo Partners in Transformation - develoPPP

develoPPP

Mit develoPPP fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmern, die nachhaltig in einem Entwicklungs- oder Schwellenland investieren und ihre operative Tätigkeit vor Ort ausbauen wollen. Voraussetzung für eine Förderung sind ein langfristiges betriebswirtschaftliches Interesse im Land und ein nachhaltiger entwicklungspolitischer Nutzen für die Menschen vor Ort.

Ouissal

Das Mentoring-Programm Ouissal verbindet junge und erfahrene Geschäftsfrauen in deutsch-arabischen Tandems für einen gemeinsamen Lernprozess und interkulturellen Austausch. Die AWE unterstützt Ouissal unter anderem bei der Kommunikation und Vermarktung des Programms.

Plattform Neuanfang Syrien

Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ ist ein Angebot des BMZ für in Deutschland ansässige nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure, die sich für den Neuanfang in Syrien engagieren möchten. Sie bietet Ihnen Raum für fachliche Diskussionen, Erfahrungsaustausch und gegenseitiges Kennenlernen. Die Plattform zählt aktuell über 1300 Teilnehmende (Stand: Dezember 2025).

Partner & Netzwerke

GTAI

Die GTAI bietet Informationen zu Investitionsmöglichkeiten, Länder- und Branchenanalysen und einen Zugang zu Ausschreibungen weltweit.

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Claude Blaschette

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