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Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft der WIBank Hessen

Mit den Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können Betriebsmittelkredite/-rahmen, Avalrahmen und Investitionskredite abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.

Die Förderung im Überblick

Förderbetrag
2.500.000 € - 5.000.000 €
Laufzeit
1 - 15 Jahre
Länder
OECD-DAC-Länder
Förderberechtigte
Alle Unternehmensgrößen
Herkunft Antragssteller
Hessen
Förderbereich
Investitionsvorhaben / Handelsfinanzierung

Ansprechpartner

WIBank
Christine Bischoff
Ansprechpatnerin Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft
+49 611 774-76 46
christine.bischoff(at)wibank.de

Die Förderung im Detail

Die Darstellung des Angebots beruht auf dem aktuellen Stand der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

Sprechen Sie das Beratungsteam der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an, das Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote gern unterstützt: https://wirtschaft-entwicklung.de/kontakt.

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Alle Unternehmensgrößen

Herkunft Antragsteller: Hessen. Die Antragsberechtigten sollten ihren Steuersitz in Hessen haben und die zu fördernde Betriebsstätte sollte in Hessen liegen.

Förderbereich: Investitionsvorhaben

Förderbetrag: Das Bürgschaftsobligo bei Landesbürgschaften sollte mehr als 2,5 Mio € betragen. Für Bürgschaften unterhalb dieser Grenze ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H ) Ansprechpartnerin.

Laufzeit:  bis 15 Jahre

Fördergebiet: DAC-Länder

Branche: Alle Branchen, vorbehaltlich der Ausschlussliste der EDFI

Ziel: Unterstützung hessischer Unternehmen

Besicherung: Der mit dem Vorhaben zu erwartende Erfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen.

Zinssatz: Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1% des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 €); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 1% der Bürgschaftssumme.

Antragstellung: Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet. Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzierungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen. Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen.

Ansprechpartner:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Christine Bischoff
christine.bischoff(at)wibank.de

Weitere Informationen:
https://www.wibank.de/wibank/landesbuergschaften/landesbuergschaften-311482
https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/306026/a0548941afd50de8395e51d059f346eb/produktblatt-buergschaft-data.pdf


Keywords

Bürgschaft, Hessen, Unternehmen, WIBank

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Hans Joachim Hebgen

Agentur für Wirtschaft und Entwicklung

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