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Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft der WIBank Hessen

Exportfinanzierung
Finanzierung
Garantie

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Mit den Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können Betriebsmittelkredite/-rahmen, Avalrahmen und Investitionskredite abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.

Ziel: Unterstützung hessischer Unternehmen

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Alle Unternehmensgrößen

Herkunft Antragsteller: Hessen. Die Antragsberechtigten sollten ihren Steuersitz in Hessen haben und die zu fördernde Betriebsstätte sollte in Hessen liegen.

Förderbereich: Investitionsvorhaben

Förderbetrag: Das Bürgschaftsobligo bei Landesbürgschaften sollte mehr als 2,5 Mio € betragen. Für Bürgschaften unterhalb dieser Grenze ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H ) Ansprechpartnerin.

Besicherung: Der mit dem Vorhaben zu erwartende Erfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen.

Zinssatz: Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1% des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 €); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 1% der Bürgschaftssumme.

Antragstellung: Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet. Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzierungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen. Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen.

Weitere Informationen:

Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

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Hans Joachim Hebgen

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