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NRW.BANK.Universalkredit

Der Universalkredit der NRW.BANK dient der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, durch die Unterstützung mittelständischer Unternehmen u.a. bei Auslandsvorhaben. Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Hilfen für Unternehmen im Kontext der Auswirkungen des Coronavirus: Für Unternehmen die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsprobleme geraten sind, ist bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahren das Haftungsfreistellungsangebot von 50% Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme erweitert worden. Der Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen entfällt.

Die Förderung im Überblick

Förderbetrag
25.000 € - 10.000.000 €
Laufzeit
2 - 20 Jahre
Länder
OECD-DAC-Länder
Förderberechtigte
KMU (bis 500 Mio € Umsatz)
Herkunft Antragssteller
Nordrhein-Westfalen
Förderbereich
Export
Investitionsvorhaben / Handelsfinanzierung
Messebeteiligungen
Studie

Ansprechpartner

NRW.BANK
Informationsstelle Nordrhein-Westfalen
Auslandskredit
+49 211 91741-48 00
info(at)nrwbank.de

Die Förderung im Detail

Die Darstellung des Angebots beruht auf dem aktuellen Stand der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

Sprechen Sie das Beratungsteam der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an, das Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote gern unterstützt: https://wirtschaft-entwicklung.de/kontakt.

Förderart: Darlehen. Förderfähig sind bei Investitionsdarlehen Investitionen, die einer mittel- bis langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, einschließlich des Erwerbs beziehungsweise der Errichtung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, bei Betriebsmitteldarlehen Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten wie zum Beispiel Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten, Markterkundungsreisen und Messebeteiligungen, Marktanalysen und Machbarkeitsstudien, die Einrichtung von Vertriebsbüros und der Einsatz von Vertriebsmitarbeitern vor Ort. Für diese Vorhaben stehen nur die beihilfefreien Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung. Ausländische Umsatzsteuerbeträge können nicht mitfinanziert werden und die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.

Förderberechtigte:  Gefördert werden Existenzgründerinnen und -gründer, mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz – einschließlich verbundener Unternehmen – 500 Mio € nicht überschreitet) und Angehörige der freien Berufe.

Herkunft Antragsteller: Nordrhein Westfalen

Förderbereich: Export, Investitionsvorhaben, Messebeteiligung, Studien, Fördervorhaben

Förderbetrag: Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben. Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt. In früheren Angeboten (Auslandskredit) war der Mindestbetrag 125.000 € für Investitionsdarlehen und 25.000 € für Betriebsmitteldarlehen. Der Höchstbetrag lag bei 10 Mio €.

Laufzeit: Ratendarlehen: 3 bis 20 Jahre, endfällige Darlehen: 2 bis 12 Jahre

Fördergebiet: DAC-Länder

Branche: Alle Branchen, vorbehaltlich der Ausschlussliste der EDFI

Ziel: Die Schaffung und die Sicherung von Arbeitsplätzen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, durch die Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei Auslandsvorhaben.

Besicherung: Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt grundsätzlich, das heißt sofern keine Haftungsfreistellung gewährt ist, das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK.

Zur Absicherung des politischen Risikos kann eine Garantie des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland bei der PricewaterhouseCoopers AG WPG beantragt werden. Sofern der Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sind die Garantieansprüche der Hausbank als zusätzliche Sicherheit abzutreten.

Zinssatz: Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.

Antragstellung: Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten. Die NRW.BANK sagt der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Haftungsfreistellung, zu. Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel nach. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen und gegebenenfalls eine Haftungsfreistellung aus diesem Programm besteht nicht.

Ansprechpartner:

NRW.BANK
+49 211 91741-48 00
info(at)nrwbank.de

Weitere Informationen:

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/~/15260/nrwbankproduktdetail.html


Keywords

Universalkredit, Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK, Darlehen, Unternehmen, KMU

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Hans Joachim Hebgen

Agentur für Wirtschaft und Entwicklung

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