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Gesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Menschenrechtliche Sorgfalt: Unterstützungsangebote für KMU

Di, 09.11.2021
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Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll ab dem 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 3.000 Beschäftigten in Deutschland gelten. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich auch auf Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland ausgeweitet.

Im Rahmen der Online-Veranstaltung informiert Sie die IHK Würzburg-Schweinfurt gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte über Unterstützungsangebote zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt. Es werden unter anderem Online-Tools, wie der "CSR Risiko-Check" und der "KMU Kompass" zur besseren Einschätzung von Risiken in Lieferketten und dem Ergreifen der passenden Maßnahmen, vorgestellt.

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Simone Todt

Eventmanagement

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