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Online-Seminarreihe Menschenrechtliche Sorgfalt: Teil I – Grundsatzerklärung

Do, 23.04.2020
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In der fünfteilige Online-Seminarreihe „Menschenrechtliche Sorgfalt kombiniert das Global Compact Netzwerk Deutschland (DGCN) theoretisches Hintergrundwissen mit Fallbeispielen aus der Unternehmenspraxis. Dabei werden die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte erläutert.

Das Online-Seminar beleuchtet das erste Kernelement menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne des NAPs. Es informiert über die Relevanz sowie die Anforderungen an eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte von Unternehmen.

Die fünf Kernelemente des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sind ein kontinuierlicher Prozess und bauen aufeinander auf. Eine robuste menschenrechtliche Grundsatzerklärung ist der erste Schritt, um der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte als Unternehmen nachzukommen. Dieses Online-Seminar beleuchtet sowohl die Anforderungen an eine Grundsatzerklärung als auch Handlungsempfehlungen für typische Herausforderungen, die mit ihrer Entwicklung und Veröffentlichung einher gehen. Christin Schuchmann, Group Corporate Responsibility bei Merck KGaA, wird im Rahmen des Online-Seminars praktische Eimblicke zu Entwicklung und Bedeutung der Grundsatzerklärung geben.

Hier können Sie sich kostenlos anmelden.

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Simone Todt

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