In der fünfteilige Online-Seminarreihe „Menschenrechtliche Sorgfalt“ kombiniert das Global Compact Netzwerk Deutschland (DGCN) theoretisches Hintergrundwissen mit Fallbeispielen aus der Unternehmenspraxis. Dabei werden die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte erläutert.
Das Online-Seminar gibt praktische Einblicke in das dritte Kernelement des NAPs. Es wird beleuchtet, wie Unternehmen Maßnahmen zur Begrenzung von nachteiligen Auswirkungen auf Menschen aufsetzen können und was es bei der Wirksamkeitskontrolle zu beachten gilt.
Aufbauend auf den unternehmensspezifischen Ermittlungen von tatsächlichen und potentiell nachteiligen Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Menschen entlang der Wertschöpfungskette, kann ein Unternehmen schließlich eine entsprechende Menschenrechtsstrategie aufsetzen. Hier sollten spezifische Maßnahmen für die jeweiligen Geschäftsbereiche festgelegt werden und ein System zur Wirksamkeitskontrolle festgehalten werden. Die Implementierung von Maßnahmen im Unternehmen und deren kontinuierliches Monitoring bilden das Herzstück der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.
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