Helpdesk in der Praxis: 5. Helpdesk WiMR Frühstück und Unternehmer-Café
Was kann der Staat tun, um menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in Unternehmen voranzubringen und wieviel Verbindlichkeit braucht es auf diesem Weg? Das waren die Leitfragen des 5. Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Frühstücks am 22. Oktober in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung in Berlin, über die 50 Teilnehmende rege diskutierten.
Das Programm war vielfältig: spannende Vorträge, praktische Beispiele, Paneldiskussion, aber vor allen Dingen viel Raum für Austausch zwischen Wirtschaft und Politik. Im Vordergrund standen dabei die Erfahrungen von Unternehmen bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und mit bestehenden verbindlichen Instrumenten der menschenrechtlichen Sorgfalt aus anderen Ländern.
Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse – eine unternehmerische Grundsatzentscheidung
Im Erfahrungsaustausch wiesen einige Unternehmen darauf hin, dass es sich bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt um eine unternehmerische Grundsatzentscheidung handele. Verbindliche Regelungen seien daher zwar ein relevanter, jedoch nicht der zentrale Treiber menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse. Sie könnten aber Impulse für die Umsetzung setzen und zu einem level-playing-field beitragen.
Eine Herausforderung für Unternehmen seien unterschiedliche Rechtsanforderungen in unterschiedlichen Ländern sowie hohe Erwartungen an ihre Einflussmöglichkeiten auf globale Wertschöpfungsketten. Verbindliche Regulierungsansätze dürften Unternehmen nicht jenseits ihres Vermögens verpflichten und müssten ihnen ausreichend Zeit für die oft langfristige Anpassung von Unternehmensprozessen geben. Darüber hinaus sollten sie auf internationaler Ebene ansetzen, um einheitliche Anforderungen zu etablieren. Wichtiger jedoch, so viele Teilnehmende, sei der Ausbau von Unterstützungsangeboten, insbesondere auch vor Ort in den Produktionsländern.
Peer-to-peer Austausch im Unternehmer-Café
Im Anschluss an das Frühstück nutzten Unternehmen das 1. Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Unternehmer-Café, um sich untereinander und mit den Berater:innen des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte über ihre Erfahrungen und Fragen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt auszutauschen. Diskutiert wurden unter anderem die Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt im eigenen Betrieb, die Ausgestaltung nachhaltiger Lieferbeziehungen, die Rolle von Sozialauditsystemen, das Beschwerdemanagement und ein proaktiver Umgang mit Reputationsrisiken.
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