EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) Spotlight: Geodaten aus China

In diesem Beitrag geht es um Geolokalisierungsdaten in China zur Umsetzung der EUDR. Im Mittelpunkt stehen praktische Fragen aus der Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern: Wo bestehen Unsicherheiten zur Anwendbarkeit und Reichweite chinesischer Gesetze? Wie geht man mit Schwierigkeiten bei der Datenerhebung um – von „Pushbacks“ bis zu unvollständigen Angaben? Zugleich zeigt die Praxis: Viele chinesische Partner arbeiten bereits erfolgreich bei der Geolokalisierung mit und liefern belastbare Daten. Wir zeigen, welche Schritte funktionieren, wie Verifizierung und Dokumentation belastbar aufgesetzt werden können und welche Tipps beim Aufbau eines tragfähigen Systems helfen – auch wenn Ausgangslage und Zusammenarbeit je nach Partner unterschiedlich sind.
Einführung
Die Weitergabe von Geolokalisierungsdaten durch chinesische Unternehmen kann in China auf Herausforderungen stoßen. Grundsätzlich werden die Übermittlung, Speicherung und Nutzung von Daten durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt, darunter das Datenschutzgesetz, das Anti-Spionage-Gesetz sowie spezifische Bestimmungen zur Kartierung und Vermessung. Die Frage, ob die Erhebung und Verwendung von Geolokalisierungsdaten gemäß der EUDR gegen chinesische Gesetze verstoßen könnte, beschäftigt deutsche Unternehmen im China-Geschäft häufig. In der Praxis zeigt sich jedoch noch häufiger, dass deutsche Unternehmen von ihren chinesischen Partnern keine EUDR-relevanten Daten erhalten und über die Ursachen hierfür im Unklaren sind. Dabei führen insbesondere Vorbehalte und Unsicherheiten hinsichtlich der einschlägigen chinesischen Datenschutzgesetze zu Zurückhaltung auf Seiten der Zulieferer, obwohl keine grundsätzlichen rechtlichen Beschränkungen für die Weitergabe solcher Informationen bestehen. Diese Regelwerke verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen.
Berichte erwähnen, dass die chinesische Regierung hierzu Bedenken, insbesondere im Hinblick auf nationale Sicherheitsinteressen, geäußert haben soll – eine offizielle Position der chinesischen Regierung ist öffentlich jedoch nicht eindeutig dokumentiert. Ein grundlegendes Verständnis der Rechtslage kann deutschen Unternehmen helfen, sich gezielter auf Gespräche mit chinesischen Geschäftspartnern vorzubereiten. Dieser Blogartikel soll dabei eine Orientierung bieten.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Besonders betroffen können Unternehmen sein, die mit Rohstoffen wie Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk oder Holz und deren relevanten Erzeugnissen handeln oder diese verwenden und damit unter die EUDR fallen. Die Verordnung schreibt vor: Wer die genannten Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte innerhalb der EU in Verkehr bringt, bereitstellt oder aus der EU ausführt muss u.a. nachweisen, dass hierfür keine Waldfläche nach dem Stichtag 31.12.2020 entwaldet wurden bzw. – im Fall von Holz – kein natürlicher Wald geschädigt wurde. Zum Nachweis sind Unternehmen verpflichtet, neben weiteren Informationen Geolokalisierungsdaten der Grundstücke zu erheben und vorzulegen. In der Praxis kommt es vor, dass chinesische Unternehmen angeben, keine Geolokalisierungsdaten bereitstellen zu können. Diese Daten sind jedoch essenziell, um die Herkunft der Erzeugnisse und die Einhaltung der EUDR zu belegen.
Deutsch-chinesische Wirtschaftsbeziehungen aktuell
Die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen sind weiterhin eng: Im Jahr 2024 importierten deutsche Unternehmen Waren aus China im Wert von etwa 156,3 Milliarden Euro. Mit Blick auf die EUDR ergeben sich für Importeure Prüfaufwand. Unter den von der EUDR erfassten relevanten Erzeugnissen finden sich neben anderen Holz, Sperrholz und Möbel, Naturkautschuk, Gummierzeugnisse, Zellstofferzeugnisse oder Palmöl-Derivate, deren Importe aus China oder Lieferketten mit Bezug zu China einen besonders hohen Anteil am EU-Markt ausmachen und deshalb für Unternehmen eine erhöhte Relevanz haben können.
Was nun?
Es stellt sich in der Praxis die Frage, wie mit sensiblen Geodaten rechtssicher umzugehen ist. Festzuhalten ist, dass es keine allgemeine Regelung in China gibt, die die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Geolokalisierungsdaten grundsätzlich verbietet. Entscheidend ist vielmehr, in welcher Weise diese Vorgänge unter chinesische Rechtsvorschriften fallen und welche möglichen Beschränkungen bestehen. Im Folgenden werden die zentralen Gesetze aufgeführt, die im Zusammenhang mit der EUDR und China regelmäßig diskutiert werden.
Hinweis: Diese Gesetze wirken oft zusammen. Eine Bewertung sollte daher stets im Zusammenspiel aller Rechtsakte erfolgen.
Relevante Gesetze im Überblick
Cybersecurity Law (CSL)
Das chinesische Cybersecurity Law (CSL) gilt seit 2017 und regelt u.a. Netzwerksicherheit, Betreiberpflichten und den Schutz personenbezogener Informationen. Für „Critical Information Infrastructure Operators“ (CIIO) sieht das CSL in Verbindung mit nachgelagerten Regelungen Anforderungen zur lokalen Speicherung bestimmter Daten und strenge Bedingungen für grenzüberschreitende Datenübermittlungen vor. Auch nicht‑CIIO können je nach Sektor und Tätigkeit zusätzlichen Pflichten unterliegen, insbesondere wenn sie als „Netzwerkbetreiber“ eingestuft werden.
Relevanz für die EUDR:
- Die EUDR verlangt die Übermittlung präziser Geolokalisierungsdaten bis zum Produktionsgrundstück an EU‑Behörden über die Sorgfaltserklärung. Ob diese Koordinaten als „personenbezogen“ oder „wichtig“ einzustufen sind, hängt vom Kontext ab (s.u. Geodaten als „wichtige Daten“). Für CSL ist maßgeblich, ob das Unternehmen als CIIO/Netzwerkbetreiber gilt und ob es sich um Daten handelt, deren Export besonderen Prüfungen unterliegt.
- Praktisch bedeutet das: Der Transfer der Geodaten aus China kann zulässig sein, erfordert aber ggf. eine Prüfung, ob das Unternehmen unter CIIO‑Vorgaben fällt, ob branchenspezifische Regeln greifen und ob ergänzende Verfahren notwendig sind (z. B. Sicherheitsbewertung oder standardvertragliche Klauseln nach nachgelagerten Verordnungen).
6 Tipps zur Stärkung der Lieferantenbeziehung
Mit chinesischen Partnern lassen sich Geodatenprozesse häufig dann erfolgreich umsetzen, wenn Anfragen klar formuliert, der Zweck verständlich erklärt und der Schutz sensibler Informationen nachvollziehbar geregelt ist. Unterschiedliche Ausgangslagen können Tempo und Detailtiefe beeinflussen, etwa Erfahrung mit Geodaten, Systemreife oder interne Freigaben. Mit einem pragmatischen Vorgehen kann man eine vollständige Ablehnung oder Zurückweisung der Herausgabe von Geodaten konstruktiv aufgreifen. Es ist spürbar, dass chinesische Erzeuger*innen aus unterschiedlichen Gründen — wie einer Unsicherheit über die Rechtslage, aufgrund geringer Vorerfahrung und mangels bestehender Systeme zur Erfassung der Geodaten — zögern, die Daten weiterzugeben. Chinesische Akteure spiegeln zunehmend eine Überforderung und Unklarheit hinsichtlich der Anforderungen, die ihre Kunden im Bereich Nachhaltigkeit an sie richten. Die folgenden Hinweise sollen zeigen, wie sich Lieferantenbeziehungen stärken, Vorbehalte früh aufnehmen und Prozesse für Erhebung, Prüfung und Weitergabe von Geolokalisierungsdaten praktikabel gestalten lassen.
1. Lieferantenbeziehungen überprüfen
Bevor konkrete Daten angefragt werden, lohnt sich ein strukturierter Blick auf die eigene Lieferantenlandschaft: Wer entlang der Kette hält welche Informationen vor, und an welcher Stelle sind Geodaten tatsächlich erforderlich? Auf dieser Basis lassen sich gezielte, nachvollziehbare Anfragen formulieren. Im nächsten Schritt empfiehlt sich das direkte Gespräch mit den Lieferanten in China: Anforderungen transparent erläutern, Rückfragen aufnehmen und gemeinsam praktikable Lösungen festlegen. So entsteht ein klarer Rahmen, der Bedenken adressiert und die Datenerhebung planbar macht. Hier ein paar Hinweise:
- Scope klären: Für jede Warengruppe und Charge erfassen, von welchen Akteuren entlang der Kette Geodaten auf Parzellenebene benötigt werden (Produzenten, Erstaufkäufer, Verarbeiter, Händler). Früh festlegen, wo in der Kette die Koordinaten vorliegen müssen und wie sie weitergegeben werden.
- Strukturiert anfragen: EUDR‑Felder in Onboarding‑Formulare und Verträge aufnehmen (Datenformat, Genauigkeit, Zeitbezug, Verantwortlichkeiten), inkl. klarer Fristen, Eskalationswegen und zulässiger Dateiformate— das reduziert Reibung und Nachfragen.
- Dialog führen: Mit Partnern in China frühzeitig Erwartungen, Zweckbindung und Schutzmaßnahmen (Zugriffsrechte, Datenminimierung) besprechen; bestehende Erfahrungen oder Pilotprojekte erfragen und ggf. an bestehende Prozesse andocken.
- Behörden- und Branchenlage prüfen: Abklären, ob der Zulieferer bereits mit Aufsichtsbehörden zu Datentransfers im Austausch steht und ob es sektorspezifische Einstufungen „wichtiger Daten“ oder Leitlinien gibt, die Geodaten betreffen (regional/branchenspezifische Kataloge).
- Früherkennung von Lücken: Bereits beim Lieferanten‑Screening prüfen, ob Geodaten und Ernte-/Zeitangaben beschaffbar sind; wenn nicht, Unterstützungswege definieren (z. B. strukturierte Datenerhebung, Remote‑Sensing‑Unterstützung, Koordination mit Verbänden)
2. Wege im Umgang mit Zurückhaltung bei der Datenbereitstellung
Wenn sich chinesische Unternehmen EUDR-Anfragen zur Herausgabe von Geodaten verweigern, ist ein zielgerichtetes Vorgehen gefragt. Der entscheidende Tipp: Finden Sie heraus, warum die Daten nicht geliefert werden – meist stecken konkrete rechtliche, organisatorische oder technische Gründe oder Bedenken dahinter, selten eine pauschale Ablehnung.
Häufig nennen chinesische Partner etwa Bedenken wegen des chinesischen Datenschutz- oder Sicherheitsrechts (Data Security Law, DSL) bzw. Unsicherheit über die rechtliche Zulässigkeit der Datenweitergabe. Tatsächlich verbieten diese Gesetze die Übermittlung von Geodaten nicht grundsätzlich. Oft fehlt einfach Klarheit, welche Informationen erlaubt sind oder wie sie sicher übermittelt werden können.
Vorgehen bei Verweigerung:
- Den Grund aktiv hinterfragen: Fragen Sie konkret nach, warum die Daten nicht übermittelt werden sollen: Datenschutz? Fehlendes Wissen, wie Daten technisch bereitgestellt werden können? Rechtliche Unklarheit oder Unsicherheit über die Anforderung?
- Rechtslage erklären: Verweisen Sie auf einschlägige Primärquellen (z.B. die EU-TRACES-Plattform, offizielle Kommunikationsmechanismen EU–China, Statements der EU-Kommission), die nachweislich ermöglichen, Geodaten unter bestimmten Bedingungen zu liefern (z.B. nach Security Review).
- Technische Unterstützung anbieten: Stellen Sie Tools oder Schnittstellen zur Verfügung, die eine datenschutzgerechte und sichere Übermittlung erlauben (z.B. spezialisierte Geodatentools, gesicherte Cloud-Plattformen).
- Vertrauensaufbau & Transparenz: Kommunizieren Sie klar, dass es sich bei der Anforderung um EU-rechtliche Vorgaben handelt, kein „Nice-to-have“. Dokumentieren Sie, dass auch Zulieferer en in anderen Ländern vergleichbare Nachweispflichten erfüllen.
- Prozesse anpassen: Nehmen Sie Geodaten und deren sichere Bereitstellung fest in vertragliche Lieferantenvereinbarungen und Ihr Qualitätsmanagement auf.
3. Qualitätsprüfungen
Für belastbare Geodaten lohnt sich eine kurze, systematische Prüfung vor der Weitergabe:
- Geometrie prüfen: Ist die Polygongeometrie gültig, ohne sich selbst schneidende Ringe oder Überschneidungen?
- Abschluss sicherstellen: Beginnt und endet die Punktliste am gleichen Koordinatenpaar (geschlossenes Polygon)?
- Lage verifizieren: Liegt die Fläche dort, wo sie erwartet wird — Abgleich auf der Karte mit sichtbaren Merkmalen (Wege, Feldkanten, Gewässer) und den bereitgestellten Angaben.
- Fläche plausibilisieren: Ist der berechnete Flächenwert schlüssig und mit Bewirtschaftungsdaten (z. B. Ertrags-, Parzellen- oder Pachtangaben) konsistent?
Diese kompakten Checks helfen, typische Fehler früh zu erkennen und Nachfragen zu vermeiden — ohne den Prozess unnötig zu verkomplizieren.
4. Technologische und organisatorische Lösungen
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, wie sich mit sensiblen Geodaten pragmatisch umgehen lässt. Als Hilfestellung kann eine stärker zurückhaltende Weitergabe — etwa über Referenzen statt Rohkoordinaten im Tagesgeschäft — sinnvoll sein. Für die EUDR ersetzt das die Pflicht zur vollständigen, präzisen Geolokalisierung bis zum Produktionsgrundstück jedoch nicht. Empfehlenswert ist daher ein zweistufiges Vorgehen, das Compliance und Vertraulichkeit verbindet: vollständige Koordinaten dort bereitstellen, wo es rechtlich erforderlich ist, und im operativen Ablauf mit klaren Zugriffsrechten, Datenminimierung und Referenznummern arbeiten:
- Vollständige Koordinaten nur dort offenlegen, wo es zwingend ist (Sorgfaltserklärung, behördliche Prüfung); in Prozessen und Systemen der Lieferkette ansonsten mit Referenznummern und abstrahierten Attributen arbeiten.
- Zugriffs- und Datenminimierungskonzept implementieren:
- Need-to-know: Zugriff ausschließlich für Rollen, die ihn fachlich benötigen (z. B. Compliance, GIS/Traceability, Audit). Einkauf, Vertrieb oder externe Dienstleister erhalten nur die jeweils erforderlichen Metadaten.
- Datenklassen definieren: „Sensibel“ (Rohkoordinaten, Polygone), „eingeschränkt“ (Fläche, Erntefenster, Landesteil), „öffentlich“ (EUDR‑Referenz, Warengruppe). Je Klasse gelten klare Speicher- und Weitergaberegeln.
- Technische Schutzmaßnahmen: Separater, verschlüsselter Speicherbereich für Rohkoordinaten; Service‑Layer, der statt Rohdaten Referenzen ausliefert; Protokollierung aller Zugriffe; Vier‑Augen‑Freigabe für Datenexporte.
- Prozessuale Sicherungen: Standardisierte Datenanforderungen an Partner (was, wann, in welcher Genauigkeit), Vorlagen für NDAs und Datenfreigaben, definierte Eskalationspfade bei Verweigerung (z. B. gestufte Offenlegung).
- Zulieferer-spezifische Staffelung: Für vertrauenswürdige Partner ggf. erweiterte Sicht (z. B. Polygondetails), für neue oder risikoreiche Partner nur minimal notwendige Angaben bis zur Verifizierung.
- Prinzip der Reversibilität: Systeme so gestalten, dass bei behördlicher Anforderung jederzeit die vollständigen Koordinaten konsistent offengelegt werden können, ohne dass operative Teams breiten Zugriff haben.
Digitale Lösungen, zentrale Datenbanken und geeignete öffentliche Tools können dieses Modell unterstützen, indem sie Rohkoordinaten sicher verwahren, im Alltag mit Referenzen arbeiten und sensible Details nur bei Bedarf — kontrolliert und nachvollziehbar — zugänglich machen. So lassen sich die zentralen Anforderungen der belastbaren Geolokalisierung adressieren, während Vertraulichkeit und Datensicherheit gewahrt bleiben. Ein klar strukturiertes Datenmanagement kann zudem positiv zur Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern beitragen: Wenn Schutzmaßnahmen, Zugriffsrechte und der Zweck der Datennutzung transparent kommuniziert werden, lässt sich dies in Anfragen gezielt hervorheben und das Vertrauen stärken.
5. Beziehungen zu chinesischen Partnern und anderen Unternehmen pflegen
Langfristige, verlässliche Partnerschaften erleichtern die Datenerhebung deutlich. Hilfreich sind feste Ansprechpartner auf beiden Seiten, regelmäßige Arbeitsrunden (z. B. monatliche Check-ins) und klar dokumentierte Erwartungen zu Datenformaten (GeoJSON/CSV), Genauigkeit und Fristen. In der Praxis kann sich bewähren: gemeinsam eine Muster-Parzelle erfassen, das Polygon validieren und den Freigabeprozess simulieren — danach lässt sich der Ablauf auf weitere Flächen übertragen. Sinnvoll sind außerdem gemeinsame Initiativen mit anderen Abnehmern desselben Zulieferers: etwa ein geteiltes Datenanforderungs-Template, abgestimmte Validierungsregeln oder ein Pilotprojekt mit einer neutralen Plattform für sichere Datenteilung. So entstehen Synergien, Doppelaufwand sinkt, und Prozesse werden einheitlicher — was die Abstimmung mit EUDR-Anforderungen und chinesischen Vorgaben in der Praxis erleichtert.
6. Am Ball bleiben!
In China hat sich die Zusammenarbeit im Bereich Nachhaltigkeit in den vergangenen Jahren spürbar weiterentwickelt: Viele Partner bauen Kompetenzen auf, digitale Prozesse werden reifer und gemeinsame Standards greifen besser ineinander. Daraus entstehen gute Synergien und deutliche Fortschritte — auch bei Geodatenprozessen. Vieles spricht dafür, dass sich diese Systeme weiter verbessern: Je klarer Anforderungen formuliert, je transparenter der Zweck erläutert und je verlässlicher die Abläufe gestaltet sind, desto besser wird die Zusammenarbeit. Auf dieser Grundlage lässt sich die Zusammenarbeit kontinuierlich vertiefen und zielgerichtet weiterentwickeln.
Die oben genannten Informationen stellen keine abschließende Bewertung dar und können je nach individuellen Umständen variieren. Sollten Sie detaillierte Fragen zu Ihrer spezifischen Situation haben oder Unterstützung benötigen, können Sie uns kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.
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