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EUDR: „Früh anzufangen und Lieferanten mitzunehmen, war für uns das Wichtigste.“

Die Wünsche Group ist ein familiengeführtes Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Hamburg. Die Gruppe umfasst mehr als 20 selbstständig operierende Gesellschaften, die weltweit in unterschiedlichen Branchen wie Food, Fashion und Elektronik tätig sind. Susanna Sonneborn Londoño arbeitet seit zweieinhalb Jahren in der zentralen Nachhaltigkeitsabteilung des Konzerns. Ihr Zuständigkeitsbereich reicht von Produktzertifizierungen bis zu Regularien wie dem Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA), der EU-Batterieverordnung sowie der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR). Über letztere spricht sie in diesem Interview.

EUDR-Umsetzung: Klare Zuständigkeiten und frühe Vorbereitung

Redaktion: Frau Sonneborn Londoño, ab dem 30. Dezember 2026 wird die EUDR auf große und mittlere Unternehmen angewendet. Mit welchen Produkten fällt die Wünsche Group unter die Verordnung?

Susanna Sonneborn Londoño: Aktuell fallen wir nur mit dem Rohstoff Holz unter die EUDR, also mit Produkten wie Vogelhäusern, Hochbeeten, Möbeln oder kleinen Deko-Artikeln. Das kann sich aber jederzeit ändern. Wir haben eine sehr breite Produktpalette mit ständig wechselnden Produkten, da wir viel im Aktionswarenbereich handeln. Es gehört deshalb zu meinen Aufgaben, regelmäßig zu kontrollieren, welche unserer Produkte unter die EUDR fallen.

Redaktion: Welche Rolle nimmt Ihr Unternehmen laut Entwaldungsverordnung ein? Sind Sie Marktteilnehmer oder Händler?

Susanna Sonneborn Londoño: Auch das ist unterschiedlich. Als Importeur sind wir oft in der Rolle des Inverkehrbringers. Aber es gibt auch Situationen, in denen unser Produzent in Europa sitzt. Dann sind wir als Händler in der nachgelagerten Lieferkette.

Redaktion: Sie arbeiten in der zentralen Corporate Responsibility-Abteilung (CR) der Wünsche Group. Wer ist außer Ihnen mit der Umsetzung derEUDR befasst?

Susanna Sonneborn Londoño: In einigen unserer Handelsfirmen haben wir eigene EUDR-Beauftragte, mit denen ich eng zusammenarbeite. Oft liegt das Thema aber auch direkt bei den Produktmanagerinnen und -managern. Diese werden von mir eingearbeitet und sind dann selbstständig für die Umsetzung der Verordnung zuständig. Ich bleibe dann natürlich für Rückfragen erreichbar und bin auch häufig bei Lieferantenterminen dabei, um in der Kommunikation zur EUDR zu unterstützen.

Redaktion: Ab wann und wie haben Sie sich auf die EUDR vorbereitet?

Susanna Sonneborn Londoño: Wir haben bereits 2024 angefangen, uns auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten. Das Wichtigste ist dabei immer, Mitarbeitende und Lieferanten frühzeitig auf das Thema aufmerksam zu machen. Ich habe also viele Gespräche geführt. Ein anderer Punkt, den wir schnell umgesetzt haben, ist, dass wir jetzt verstärkt auf FSC-zertifizierte Lieferketten achten. Dadurch können wir das Entwaldungsrisiko zwar nicht ganz ausschließen, aber auf jeden Fall minimieren.

Synergien nutzen: Auf bestehende Prozesse aufbauen

Redaktion: Gibt es Überschneidungen zu anderen Gesetzgebungen, die Sie für sich nutzen konnten?

Susanna Sonneborn Londoño: Ja, dafür gibt es viele Beispiele. Zum einen waren wir als Unternehmen schon von der EUTR, also der europäischen Holzhandelsverordnung betroffen. Auf dieser Basis konnte ich die EUDR-Prozesse auf- und ausbauen. Neben der EUDR betreue ich außerdem die EU-Batterieverordnung, den UFLPA und verschiedene Zertifizierungen, etwa die GOTS-Zertifizierung von Bio-Baumwolle. Wenn es darum geht, Lieferketten zurückzuverfolgen oder Risikoanalysen zu erstellen, konnte ich also viel aus früheren Erfahrungen lernen und etablierte Prozesse übernehmen.

Redaktion: Gilt das auch für Lieferantenfragebögen? Können Sie mit einem Fragebogen mehrere Regularien abdecken?

Susanna Sonneborn Londoño: Das ist bei der EUDR ein bisschen schwierig, weil diese doch sehr explizite Fragen erfordert. Aber klar, auch hier gibt es Überschneidungen und ich schaue zum Beispiel immer, welche Informationen ich bereits aus früheren Abfragen habe. Wir müssen ja nicht mehrmals dieselben Infos abfragen.

Auswirkungen der Verschiebungen des Anwendungsbeginns

Redaktion: Die EU hat seit 2024 zweimal den Anwendungsbeginn verschoben, außerdem wurde der Produktumfang angepasst und es wurden Vereinfachungen bzw. Ausnahmen beschlossen. Was bedeuten diese Änderungen für Ihr Unternehmen?

Susanna Sonneborn Londoño: Dass der Anwendungsbeginn nicht nur einmal, sondern gleich zweimal verschoben wurde, ist aus CR-Sicht enttäuschend. Wir haben schon früh angefangen uns vorzubereiten und viel Arbeit in den Aufbau der Prozesse und die Kommunikation mit den Lieferanten gesteckt. Da fühlt man sich nicht gerade belohnt, wenn plötzlich alles verschoben wird. Abgesehen davon schüren solche Änderungen Unsicherheit und erhöhen den Arbeitsaufwand.

Redaktion: Inwiefern?

Susanna Sonneborn Londoño: Als wir noch damit rechneten, dass es Ende 2024 mit der EUDR losgeht, haben wir natürlich schon alle notwendigen Dokumente von unseren Zulieferern angefordert. Dann gab es erste Gerüchte, das Gesetz könne verschoben werden, und unsere Lieferanten haben gesagt: Jetzt schicken wir euch nichts mehr. Wir mussten aber darauf beharren, da die Verordnung ja noch nicht offiziell verschoben war und wir uns auf mögliche Prüfungen vorbereiten wollten. Solche Diskussionen, die aus einer rechtlichen Unsicherheit entstehen, machen einfach viel zusätzliche Arbeit.

Unterstützung durch den Helpdesk: Orientierung bei konkreten Fragen

Redaktion: Sie hatten im Zusammenhang mit der EUDR auch mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte zu tun. Wie genau kam es dazu?

Susanna Sonneborn Londoño: Ich habe 2024 an einem Webinar des Helpdesks zur EUDR teilgenommen und mich anschließend mit einer sehr konkreten Frage an den Berater gewandt – es ging um die Bewahrung indigener Rechte in der Lieferkette. Der Helpdesk hat mir damals sehr gut weiterhelfen können, zum einen durch gute Verweisarbeit und zu anderen durch einen wichtigen Tipp: Wir haben ja viele FSC-zertifizierte Produkte und die Idee war, mal zu schauen, ob das Thema indigene Rechte durch die Zertifizierung bereits abgedeckt ist. Seitdem hatte ich immer Kontakt zum Helpdesk, ich schätze dessen Arbeit wirklich sehr.

Wichtigstes Learning: Früh anfangen und Lieferanten mitnehmen

Redaktion: Seit zwei Jahren beschäftigen Sie sich mit der EUDR. Was war für Sie das wichtigste Learning?

Susanna Sonneborn Londoño: Ich glaube, die größten Learnings kommen wahrscheinlich erst nach einer längeren Anwendungsphase oder nach der ersten Prüfung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Trotzdem gibt es eine Beobachtung, die ich hier teilen möchte. Ich habe mit vielen Lieferanten gesprochen, die sich mit der EUDR überfordert fühlten. Manche haben wir sogar gesagt: Wir liefern vielleicht gar keine EUDR-Produkte mehr, das ist uns zu wild. Und ich glaube, das liegt vor allem daran, dass einige europäische Unternehmen einfach nur Gesetzestexte und lange Dokumentenlisten weiterleiten. Für Lieferanten aus Übersee ist es kaum möglich, diese richtig zu interpretieren.

Redaktion: Was machen Sie anders?

Susanna Sonneborn Londoño: Ich sehe meine Aufgabe darin, die Lieferanten so gut wie möglich dabei zu unterstützen, die Anforderungen zu verstehen. Vor allem muss ich klar definieren, welche Dokumente ich brauche, um die Entwaldungsfreiheit plausibel nachzuweisen. Es bringt ja nichts, 40 Dokumente anzufragen, wenn ich gar nicht die Zeit habe, diese zu überprüfen – oder wenn sie mir schon aus früheren Anfragen vorliegen.

Redaktion: Sie leisten also viel Vorarbeit, um die Zulieferer zu entlasten.

Susanna Sonneborn Londoño: Ja, genau. Mir ist aber auch bewusst, dass man die nötigen Kapazitäten haben muss, um diese Rolle so auszufüllen. Unsere CR-Abteilung hat acht Mitarbeitende und wir sind sehr froh, dass wir uns so gut auf die ganzen Regularien vorbereiten können. Das ist ein Privileg. Aber der Aufwand lohnt sich auch. Denn selbst, wenn mal etwas verschoben wird – am Ende kommen die Gesetze ja doch.

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