AWE: Frau Hermann, am 12.Oktober 2017 haben Sie den „NAP Helpdesk“ als neues Beratungsangebot der AWE eröffnet. Was bedeutet „NAP“ eigentlich?
Hermann: Unter NAP versteht man den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“. Er wurde 2016 von der Bundesregierung als Richtlinie für die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen in den eigenen Aktivitäten sowie in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten verabschiedet.
AWE: In welchen Bereichen kann der NAP für mich als Unternehmer wichtig werden?
Hermann: Stellen Sie sich vor, Sie beschaffen sich für den Bau einer Maschine eisenhaltiges Metall auf dem Weltmarkt. Wissen Sie als Unternehmer etwas über die Lieferkette? Erfolgte der Abbau des Metalls unter menschenwürdigen Bedingungen? Anderes Beispiel: Sie produzieren Fruchtsäfte in einem Entwicklungsland - haben Sie robuste Prozesse zur Umsetzung von Arbeitsnormen vor Ort? Oder: Sie planen eine Produktionserweiterung in einem strukturschwachen Land - wie gestalten Sie den Erwerb von zusätzlichen Flächen im Einklang mit den Rechten der ortsansässigen Bevölkerung? Die Themen des NAP betreffen das Kerngeschäft. Hier geht es um Risikomanagement.
AWE: Wieso sollen Unternehmen denn nun auch noch die Menschenrechte schützen? Vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern wird das eine große Herausforderung sein. Ist das nicht Aufgabe der Staaten?
Hermann: Zunächst einmal: Staaten haben weiterhin die primäre Pflicht, Menschenrechte zu schützen. Im Rahmen des NAP geht es um die Achtung bestehender Menschenrechte sowie um die kontinuierliche Weiterentwicklung von Umwelt- und Sozialmanagementsystemen durch Unternehmen. Gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern ist es für Unternehmen oft nicht leicht Arbeitssicherheitsstandards nach deutschem Maßstab 1 zu 1 umzusetzen. In strukturschwachen Gegenden ist die Vorstellung oft illusorisch, dass dies von heute auf morgen möglich ist. Es geht vielmehr um zuverlässige Prozesse, um entsprechende Risiken zu erkennen und zu minimieren. Auch beim NAP geht es nicht um die Einführung grundlegend neuer Managementprozesse. Vielmehr sollen bestehende Managementsysteme verstärkt auf Umwelt- und Sozialrisiken ausgerichtet werden.
AWE: Bin ich als Unternehmer verpflichtet den NAP umzusetzen?
Hermann: Eine Pflicht zur Umsetzung gibt es derzeit nicht. Die Umsetzung durch Unternehmen ist freiwillig. Wenn allerdings über 50% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind, diese Prozesse bis 2020 nicht umsetzen, behält sich die Bundesregierung vor, eine gesetzliche Regelung zu prüfen.
AWE: Was bieten Sie Unternehmen als NAP-Helpdesk an?
Hermann: Neben unserem neuen Online-Tool CSR Risiko-Check können sich Unternehmen von uns individuell per Telefon, Email oder persönlich zum NAP beraten lassen. Auf unserer Website finden Sie demnächst auch Fragen und Antworten aus unserer Beratungspraxis. Wir unterstützen sie bei Projekten sowie beim Vernetzen mit relevanten Partnern. Z.B. bieten wir ein NAP Helpdesk Frühstück für den Austausch im kleinen Kreis an.