Fragen und Antworten zum NAP
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde im Dezember 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Bundesregierung formuliert darin ihre Erwartung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten.
Was dies für Unternehmen bedeutet, hat nun der NAP Helpdesk in den mit der Bundesregierung abgestimmten Fragen und Antworten zusammengefasst. Die Auswahl der Fragen wurde auf Grundlage der Beratungen des NAP Helpdesk getroffen und wird kontinuierlich erweitert. Unternehmen können sich schnell einen umfassenden Überblick zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt verschaffen. Sie finden Informationen zu den Anforderungen aus dem NAP, zur Umsetzung und zum Monitoring-Prozess. Des Weiteren sind rechtliche Entwicklungen und international anerkannte Regelwerke aufgeführt. Zudem gibt es Hinweise auf weitere Unterstützungsangebote und Initiativen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte.
Die Aufnahme weiterer Fragen und Antworten ist geplant. Falls wichtige Fragen unbeantwortet geblieben sind, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir sind stets daran interessiert, unser Angebot zu verbessern und an die Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen.
NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte:
Seit Oktober 2017 steht der NAP Helpdesk Unternehmen und Verbänden zur Verfügung und berät zu den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Das Beratungsangebot ist kostenlos und wird finanziert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Informationen werden vertraulich behandelt.
Sie erreichen uns telefonisch (+49 30 72 62 56 80) oder per Email an helpdesk(at)wirtschaft-entwicklung.de.