Risikoanalyse: Ab dem 1. Januar für viele Unternehmen verpflichtend
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte beleuchtet in den Online-Seminaren der Reihe „Menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis“ wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in der Praxis umsetzen können. Das dritte Online-Seminar der Reihe beschäftigte sich mit einem zentralen Instrument des Lieferkettengesetzes: der Risikoanalyse.
Welche Informationen kann ich zur Risikoanalyse nutzen? Wie können Risiken identifiziert werden? Welche Rolle spielen dabei Standards, Zertifizierungen und Audits? Wie ist eine angemessene Risikoanalyse zu gestalten und wie können Risiken und Verletzungen bewertet und priorisiert werden? Wie schaffe ich Transparenz in der tieferen Lieferkette? Das Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes steht vor der Tür und damit stellen sich für viele deutsche Unternehmen Fragen zu dessen konkreter Umsetzung. Antworten gaben im Rahmen des Online-Seminars am 28. Juni Michaela Streibelt und Malte Drewes vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte. Beide teilten ihr Know-how zu regulatorischen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der praktischen Verankerung menschenrechtlicher Sorgfalt in Unternehmensprozessen und präsentierten über 200 Teilnehmer:innen aus Unternehmen, Kammern und Verbänden einen fundierten Einblick in die Umsetzung einer Risikoanalyse. Sie ist zentrales Element des Sorgfaltsmanagementsystems, mit dem proaktiv Risiken und Verletzungen von Menschenrechten und Umweltpflichten identifiziert und adressiert werden sollen. Die Risikoanalyse stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, insbesondere, wenn es um die Transparenzschaffung in der tieferen Lieferkette geht. Doch Verunsicherung besteht auch bei der Frage, wie eine systematische Herangehensweise an eine solche Analyse erarbeitet werden kann, die zugleich den Anforderungen des Gesetzes genügt.
Die Risikoanalyse steht bei vielen Unternehmen kurz vor Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht nur an, weil diese ab dem 1. Januar 2023 jährlich verpflichtend durchzuführen ist. Sie ist auch zentral für die Entwicklung und Einrichtung des Risikomanagementsystems und seiner weiteren Elemente. Erst mit ihren Ergebnissen können Unternehmen geeignete Strukturen und Prozesse einrichten. Auch die Grundsatzerklärung, die neben dem Managementsystem auch die aufgrund der Risikoanalyse identifizierten prioritären Risiken beschreiben soll, lässt sich erst mit der Risikoanalyse verfassen. Dasselbe gilt für Präventions- und Abhilfemaßnahmen, mit denen auf Risiken und Verletzungen zu reagieren ist. Die Einrichtung des Beschwerdeverfahrens steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Risikoanalyse. Denn mit ihrer Hilfe lassen sich die Personen besser identifizieren, gegenüber denen man vorrangig die Zugänglichkeit des Verfahrens gewährleisten muss.
Schritt für Schritt durch die Risikoanalyse
Wichtig ist sowohl bei der ersten Risikoanalyse als auch bei der jährlichen Wiederholung einer angemessenen Risikoanalyse, sich eine systematische Herangehensweise zurechtzulegen. Hierfür bietet es sich an, zunächst etwa in Form eines Risikomappings nach Geschäftsfeldern, Standorten, Produkten oder Herkunftsländern sich einen Überblick über die eigene Wertschöpfungskette zu verschaffen. Im nächsten Schritt sind die potenziellen Risiken zu ermitteln. Hierfür kann man etwa mit dem Tool CSR Risiko-Check länder- und themenspezifische Risiken ermitteln, die in Bezug auf bestimmte Rohstoffe, Produkte, Dienstleistungen oder Länder von Relevanz sind. Dies gibt jedoch noch nicht Auskunft darüber, ob diese Risiken tatsächlich auch tatsächlich im eigenen Unternehmen oder bei einem konkreten Zulieferer relevant sind. Daher sind im nächsten Schritt aus den potenziellen Risiken die tatsächlichen herauszufiltern. Hier kann man etwa mit Lieferantenfragebögen arbeiten aber auch der Dialog mit dem Zulieferer oder bereits vorhandene Auditunterlagen oder Zertifizierungen können an dieser Stelle weiterhelfen. Auch kontextabhängige Faktoren, wie die politischen Rahmenbedingungen oder vulnerable Personengruppen sollten dabei berücksichtigt werden. In einem letzten Schritt sind die im Rahmen der Risikoanalyse identifizierten Risiken und Verletzungen zu bewerten und zu priorisieren, wenn es nicht möglich ist, sich allen gleichermaßen zu widmen. Dies muss anhand der Kriterien der Angemessenheit erfolgen. Da die Menschenrechtslage vielerorts dynamisch ist, sind Unternehmen verpflichtet, die Risikoanalyse anlassbezogen sowie regelmäßig– mindestens aber jährlich – zu wiederholen. Die Pflicht zur anlassbezogenen und regelmäßigen Wiederholung der Risikoanalyse bedeutet jedoch nicht, dass jedes Mal von neuem die exakt gleichen Schritte vorzunehmen sind. Stattdessen verankert der Gesetzgeber mit der Angemessenheit einen risikobasierten Ansatz.
Risikobasierter Ansatz statt „Prinzip Gießkanne“
Von Unternehmen wird auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine Garantie erwartet, dass alle ihre Wertschöpfungsketten frei von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen sind. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verankert keine Garantiepflicht, sondern eine Bemühenspflicht. Konkret werden Unternehmen zu angemessener Sorgfalt verpflichtet. Der Begriff der Angemessenheit zieht sich hierbei wie ein roter Faden durch das Gesetz, insgesamt beinahe 20 Mal. Die Angemessenheit ist die Stellschraube, mit der gesteuert wird, mit wieviel Einsatz ein Unternehmen sich verschiedenen Themen widmen muss. Angemessen sein muss auch die Risikoanalyse. Was das konkret bedeutet, verdeutlichte Malte Drewes vom Helpdesk. So bildet sich ein angemessenes Handeln, das den Sorgfaltspflichten genügt, aus einer Reihe von Kriterien:
- Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
- Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher der Verletzung
- typischerweise zu erwartende, Unumkehrbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit einer Verletzung
- Art des Verursachungsbeitrages.
Die Kriterien der Angemessenheit orientieren sich stark an den Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Diese erkennen an, dass Sorgfaltspflichten je nach Größe des Wirtschaftsunternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit von unterschiedlicher Komplexität sind.
Mit dem Begriff der Angemessenheit wird ein risikobasierter Ansatz im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verankert. Im Kontext der Risikoanalyse bedeutet das, dass ein Unternehmen verschiedene Themen und Akteure mit unterschiedlich großem Aufwand durchleuchten muss, je nachdem wie intensiv jeweils die einzelnen Elemente der Angemessenheit ausgeprägt sind. Dies bedeutet gerade nicht, dass Unternehmen all ihren Tier-1-Zulieferern jährlich den immer gleichen Fragebogen zusenden müssen. Vielmehr ist anhand der Kriterien der Angemessenheit zu ermitteln, welche Zulieferer und eigene Geschäftsbereiche zu welchen Themen wie intensiv durchleuchtet werden müssen. Im Kontext der Risikoanalyse fällt die Angemessenheit gleich zwei Mal ins Gewicht: Zunächst steuert sie, welche Themen und Akteure jeweils mit wieviel Einsatz und Aufwand zu durchleuchten sind, dann steuert sie, welchen identifizierten Risiken und Verletzungen sich ein Unternehmen mit wieviel Einsatz und Aufwand widmen muss.
Bechtle AG erarbeitet Handlungsfelder und Fokusthemen
Einblick in die praktische Umsetzung einer solchen Risikoanalyse ermöglichte Arthur Schneider, Head of Sustainability Management der Bechtle AG. Schneider betonte dabei den strategischen Ansatz des IT-Anbieters: „Zunächst war sehr wichtig: Wir haben Maßnahmen definiert, das Thema strategisch verankert und die Einwilligung des Vorstands eingeholt.“ Ein Hauptrisiko für die Bechtle AG: viele Herstellerpartner. Das Unternehmen arbeitet mit bis zu 500 verschiedenen Zulieferern zusammen. Notwendig sei daher eine gründliche Strukturierung und Priorisierung gewesen, so Schneider: „Wir haben zu jedem Handlungsfeld strategische Fokusthemen und Ziele gesetzt. Und für jedes Fokusthema ein Nachhaltigkeitsprogramm erarbeitet.“ Im Handlungsfeld „ethisches Wirtschaften“ hat das Unternehmen dann beispielsweise drei Fokusthemen gesetzt: Nachhaltigkeit der Lieferkette, Compliance und Anti-Korruption sowie gesellschaftliches Engagement. So soll ein ganzheitliches System des verantwortungsvollen Wirtschaftens geschaffen werden, das alle wesentlichen ethischen Aspekte entlang der Lieferkette berücksichtigt.
Im Rahmen der strategischen Verankerung dieser Aspekte seien dann konkrete Maßnahmen erarbeitet worden, um die definierten Ziele erreichen zu können: Das gelinge zum Beispiel durch Softwarelösungen sowie einer Professionalisierung des Risikomanagements und anderer Prozesse: vom Beschwerdemechanismus bis hin zur Überarbeitung des Code of Conducts für Lieferanten.
Mars: Stärkere Regulierung sei wesentlicher Bestandteil des Wandels
Ein Rohstoff, dessen Anbau und Produktion oft mit problematischen umwelt- und menschenrechtlichen Risiken in Verbindung gebracht wird, ist Kakao. Kinderarbeit und abgeholzte Regenwälder sind hier nur zwei Stichwörter. Wie das Familienunternehmen Mars mit diesen umgeht und welche Strategien im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz zur weiteren Verbesserung führen sollen, erläuterte Nina Wenzl, Director Corporate Affairs der Süßwarensparte.
„Wir wissen heute mehr denn je, dass die globalen Lieferketten vieler Rohstoffe, die wir für unsere Produkte beziehen, defekt sind. Deshalb haben wir 2018 unsere Strategie für eine faire und nachhaltige Kakaolieferkette im Rahmen unseres Kakao-Programms ‚Cocoa For Generations‘ neu aufgestellt. Dazu fokussieren wir unsere Maßnahmen auf die drei größten Herausforderungen: Kinder schützen, Wälder erhalten und das Einkommen der Kakaobäuerinnen und -bauern steigern.“ Auch eine stärkere Regulierung der Menschenrechts- und Umweltstandards sei ein wesentlicher Bestandteil des notwendigen Wandels im gesamten Kakaosektor. Hier nehme die Risikoanalyse eine zentrale Rolle ein – auch um festzustellen, an welcher Stelle Maßnahmen am notwendigsten sind.
„Für uns ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Lieferkette, relevante Risikofaktoren zu identifizieren sowie deren Ursachen zu bekämpfen. Unser Ziel ist es, vorrangig dort vorzugehen, wo die Menschenrechte am stärksten beeinträchtigt werden und wir glauben, die größte Wirkung zu erzielen". Dazu setze man bei Mars auch auf neue Technologien: In Ghana und an der Elfenbeinküste seien beispielsweise bereits 94% der mehr als 130.000 Kakao-Farmgrundstücke in Polygonkarten erfasst. Dank der Polygonkartierung werde nicht nur der Standort einer Farm erfasst, sondern auch die Farm-Grenzen abgebildet. So lässt sich sehr viel zuverlässiger überprüfen, dass der Kakao-Anbau nur in den dafür vorgesehen Gebieten stattfindet. „Der Einsatz von neu erprobten Methoden kann uns alle unserem Ziel nachhaltiger Lieferketten näherbringen. Diese in Kombination mit Partnerschaften, Austausch sowie dem richtigen Richtliniengerüst sind entscheidend, um die notwendigen Fortschritte nachhaltig voranzutreiben. Wir müssen zusammenarbeiten und wir müssen jetzt beginnen“, so Wenzl.
Weitere Online-Seminare
Unsere Online-Seminare zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich jetzt für die nächste Veranstaltung an: Im Rahmen des vierten Online-Seminars der Reihe „Menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis“ beleuchtet der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte die „Berichterstattung & Überprüfung der Wirksamkeit“. Erfahren Sie, wie Sie die Wirksamkeit Ihrer Sorgfaltsprozesse überprüfen und wie Sie konkret bei der Berichterstattung vorgehen können. Es erwarten Sie spannende Inputs von Unternehmen, die aus erster Hand von ihren Erfahrungen berichten.
Weiterführende Informationen
Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln | Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln (mr-sorgfalt.de)
KMU Kompass - Risikoanalyse (wirtschaft-entwicklung.de)
Praxishilfe: Risikoanalyse-Tool.xlsx (live.com)
BMAS: Forschungsbericht - Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten
CSR Risiko-Check | Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (wirtschaft-entwicklung.de)
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