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Steigende Beratungsanfragen seit Inkrafttreten des LkSG

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 fallen auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten unter den Anwendungsbereich. Dementsprechend hoch ist das aktuelle Anfragenaufkommen beim Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte, dem zentralen Unterstützungsangebot der Bundesregierung für Unternehmen jeder Größe zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse, umgesetzt von der DEG Impulse mit Unterstützung der GIZ in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung. Zunehmende gesetzliche Entwicklungen, wie die EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD), führen zu einem stetig wachsenden Bedarf der Unternehmen an Unterstützung. 

Mit seiner kostenfreien Erstberatung zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltsprozesse in globalen Lieferketten erreicht der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte viele Unternehmen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen haben einen zunehmenden Beratungsbedarf. Sie treffen zwar keine Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dennoch kann das Gesetz auch auf sie Auswirkungen haben. Verpflichtete Unternehmen sind in vielen Fällen darauf angewiesen, mit ihren Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Viele kleine und mittlere Unternehmen wenden sich außerdem aus eigenem Interesse an ihrer unternehmerischen Verantwortung an den Helpdesk. Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte unterstützt diese Unternehmen, sich dem Thema Schritt für Schritt anzunähern.

In den letzten sechs Jahren hat sich die jährliche Anzahl an Beratungsanfragen aufgrund von zunehmenden gesetzlichen Entwicklungen verzehnfacht. Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht das stetig steigende Interesse am Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte als zentrales Unterstützungsangebot zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltsprozesse:

Seit seiner Gründung hat der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte mehr als 3.600 Beratungen durchgeführt und Unternehmensanfragen beantwortet, davon entfallen allein über 1.000 auf das Jahr 2022. Für die ersten drei Quartale des Jahres 2023 können bereits 994 Beratungsanfragen verzeichnet werden. Damit wurden im Zeitraum Q1 bis Q3 dieses Jahres etwa 25% mehr Beratungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum durchgeführt.

Weltweite Reichweite der Sensibilisierungsmaßnahmen

Auch die Anzahl der Vorträge und eigenen Veranstaltungen spiegelt den großen Bedarf an Sensibilisierungsmaßnahmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt wider. Mit 70 Vorträgen und 22 eigenen Veranstaltungen konnten in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 bereits mehr als 6.370 Teilnehmende weltweit erreicht werden. Beim Online-Seminar zu der Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette, welches gemeinsam vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im September 2023 veranstaltet wurde, wurde die Rekordzahl von mehr als 600 Teilnehmenden verzeichnet. Auch mit der erfolgreichen Online-Veranstaltungsreihe „Menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis“, die in sieben Seminaren beleuchtet, wie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse in der Praxis und in Unternehmen umgesetzt werden und die LkSG-Anforderungen erfüllt werden können, kann stets eine Anzahl an Teilnehmenden im dreistelligen Bereich erreicht werden. Neben der Organisation eigener Veranstaltungen und dem Halten von Vorträgen nutzt der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte auch die Möglichkeit sein Angebot auf diversen Veranstaltungen vorzustellen. So zum Beispiel beim diesjährigen Wirtschaftstag der Botschafterkonferenz im Auswärtigen Amt.

Angesichts der geplanten EU-Regulierung gewinnt das Thema der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt weiter an Bedeutung. Daher wird das Unterstützungsangebot des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte kontinuierlich an die Bedürfnisse der Unternehmen angepasst und weiterentwickelt. Neben der kostenfreien, individuellen und vertraulichen Beratung des Helpdesk beinhaltet das Angebot außerdem individuelle Schulungsangebote und kostenfreie Online-Tools wie den:

Bei Fragen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt beraten wir Sie gerne!

Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und von der DEG Impulse gGmbH, Tochter der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) sowie von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.

Kontakt

Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
+49(0)30 590 099-430

www.helpdeskwimr.de
 

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