Was heißt das für die Wirtschaft? Fünf Fakten zum Reformkonzept BMZ 2030
Unter dem Titel BMZ 2030 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein umfassendes Reformkonzept vorgelegt: Maßnahmen und Mittel der Entwicklungspolitik sollen künftig „noch strategischer, wirksamer und effizienter“ eingesetzt werden, „eine neue Qualität der Zusammenarbeit“ ist das Herzstück des Reformkonzepts. Was heißt das für Unternehmen, die in Entwicklungsländern investieren? Vorweg: Die Förderprogramme für die Wirtschaft gelten nach wie vor in allen Entwicklungsländern!
1. Für deutsche Unternehmen, die sich in Entwicklungsländern engagieren oder dort Projekte planen, ändert sich im Prinzip nichts.
- Förderprogramme für die Wirtschaft wie develoPPP oder die Finanzierungsangebote der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH gelten nach wie vor in allen Ländern, die der Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf die sogenannte DAC-Liste setzt. Die Liste ist online beim Bundesentwicklungsministerium abrufbar.
- Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft hat im Reformkonzept hohen Stellenwert. „Wir werden gezielt Privatinvestitionen, insbesondere von Mittelständlern, in Entwicklungsländern fördern, denn Beschäftigung schafft vor allem die Wirtschaft“, heißt es in dem Papier. „Dazu bauen wir unter anderem unseren Entwicklungsinvestitionsfonds aus.“
- Durch die Reform wird die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit neu strukturiert. Die Reduzierung der BMZ-Partnerländer betrifft lediglich diese direkte staatliche Zusammenarbeit.
- Auch in Ländern, mit denen es künftig keine direkte staatliche Zusammenarbeit mehr gibt und aus denen sich Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit zurückziehen, werden Investitionen der Privatwirtschaft weiterhin gefördert.
- Die Bundesregierung bleibt dort über andere Ressorts präsent, engagiert sich aber auch über die Arbeit der Kirchen, der Zivilgesellschaft, der EU und der multilateralen Institutionen. Die deutschen Botschaften und das BMZ werden in diesen Ländern zudem Gespräche führen und Anknüpfungspunkte für das Engagement anderer Akteure definieren.
2. Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung berät Unternehmen wie gewohnt.
- Als Schnittstelle des Bundesentwicklungsministeriums zur Privatwirtschaft berät die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung Unternehmen auch künftig bei allen Fragen rund um ihre nachhaltigen Investitionen in Entwicklungsländern und zeigt Ihnen Chancen zur Kooperation auf.
3. Die Neupositionierung der Entwicklungszusammenarbeit eröffnet neue Möglichkeiten für unternehmerisches Engagement.
- Das BMZ positioniert die Entwicklungszusammenarbeit neu und erklärt Nachhaltigkeit zum Prinzip. Wird fairer Handel ermöglicht, löse das die größten Entwicklungssprünge aus, heißt es im Konzept.
- Ziel ist es, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsstandards künftig in globalen Lieferketten und EU-Freihandelsabkommen zu verankern und durchzusetzen.
- Das Reformkonzept legt fünf Kernthemen und zehn Initiativthemen fest.
- Daraus ergeben sich zahlreiche Aktionsfelder – darunter viele, in denen sich die Privatwirtschaft unternehmerisch nachhaltig engagieren kann, wie zum Beispiel: Landwirtschaft, berufliche Bildung, Handel, erneuerbare Energie und Energieeffizienz, nachhaltige Stadtentwicklung, Wasserwirtschaft.
- Die Initiativthemen sollen sichtbar entwicklungspolitische Akzente setzen. Darunter sind unter anderem diese Themen: Gesundheit, Pandemiebekämpfung und One Health, nachhaltige Lieferketten und Grüner Knopf, Digitalzentren und Digitalisierung, Allianz für Entwicklung und Klima, grüne Bürgerenergie, synthetische Kraftstoffe.
4. Die internationale Zusammenarbeit soll eine „neue Qualität“ bekommen.
- Partnerländer sind künftig noch stärker gefordert, bei Themen wie guter Regierungsführung, Einhaltung der Menschenrechte und Kampf gegen Korruption messbare Fortschritte vorzuweisen – Eigenleistung und die Umsetzung von Reformen sind also gefragt.
- Statt auf viele Einzelprojekte zu setzen, sollen künftig gemeinsam mit den Partnern Schwerpunktansätze und Reformprogramme entwickelt werden. Ziel: mehr Kohärenz und mehr Effizienz in der Zusammenarbeit.
- Die Überwindung von Hunger und Armut und die Umsetzung der Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) bleiben die wichtigsten Ziele der Entwicklungspolitik.
5. Neue Partnerschaftskategorien prägen künftig die Zusammenarbeit, etwa die der „globalen Partner“. Auch die „Reformpartnerschaften“ werden gestärkt.
- Aktuell kooperiert das Bundesentwicklungsministerium im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit 85 Partnerländern. In Zukunft soll es diese direkte staatliche Zusammenarbeit nur noch mit 60 Ländern geben.
- Hervorzuheben sind die sechs afrikanischen Staaten, mit denen Reformpartnerschaften geschlossen wurden. Sie können in Zukunft von neuen finanziellen Hilfen profitieren.
- Sieben Länder aus der EU-Nachbarschaft werden zudem im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit Transformationspartnerschaften besonders unterstützt.
- Damit läuft die bilaterale Zusammenarbeit mit solchen Ländern aus, die gemeinsame Reformen nicht umsetzen, die sich zuletzt erfolgreich entwickelt haben und in denen Deutschland im Vergleich zu anderen Gebern nur in geringem Umfang aktiv war.
- Eine neue Kategorie ist die der globalen Partner, mit denen Deutschland in Zukunft gemeinsam an der Lösung globaler Zukunftsfragen wie dem Klimaschutz arbeitet: Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika, Vietnam.
- Mit zehn weiteren Ländern wird die Zusammenarbeit künftig im Rahmen sogenannter Nexus- und Friedenspartnerschaften erfolgen. Im Fokus steht dabei die verstärkte Unterstützung von Menschen in Krisen- und Flüchtlingsregionen.
Die komplette Länderliste ist als Bestandteil des Reformkonzepts BMZ 2030 online abrufbar.
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