Exportfinanzierungsprogramm "Afrika-CIRR" der KfW IPEX-Bank
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Der Afrika-CIRR ist ein Festzinsprogramm, für das die Bundesregierung Haushaltsmittel zur Unterstützung der Finanzierung großvolumiger Exportgeschäfte bereitstellt. Der Fokus des Programms liegt auf der Förderung von Vorhaben in Afrika. Von ihm sollen sowohl deutsche Exporteure als auch die Wirtschaft in den afrikanischen Bestellerländern profitieren. Dabei werden sogenannte CIRR-Kredite der Banken refinanziert. Der Bund wird durch die KfW als Mandatar vertreten. Die KfW IPEX-Bank wurde von der KfW mit der Abwicklung des Programms beauftragt. Im Rahmen des Programms kann der berechtigte Bankenkreis Kredite an die Käufer deutscher Exportgüter bzw. an Banken im afrikanischen Bestellerland zu dem von der OECD festgelegten Mindestzinssatz CIRR (Commercial Interest Reference Rate) vergeben. Für die berechtigten Kreditinstitute stellt die KfW im Rahmen des Programms eine Refinanzierung bereit.
Folgende Ausfuhrgeschäfte sind förderungswürdig:
- Exporte von Investitionsgütern und Dienstleistungen aus Deutschland in afrikanische Bestellerländer.
- Die Förderungswürdigkeit im Rahmen des Programms wird vom Bund festgestellt.
- Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnommen werden.
Folgende Kredite sind programmberechtigt:
- Liefergebundene Euro- (Regelfall) beziehungsweise USD-Kredite an den jeweiligen Besteller der Exporte (Bestellerkredite) oder an eine Bank im Bestellerland (Bank-zu-Bank-Kredite) (nachfolgend jeweils „Kredit“), die durch eine Finanzkreditdeckung gesichert sind;
- Kreditlaufzeit für entsprechende Projekte/ Güter von in der Regel mindestens vier Jahren ab dem sogenannt(e/n) Starting Point of Credit (Zeitpunkt der Lieferung, mittlere gewogene Lieferung oder Betriebsbereitschaft);
- Kreditbetrag ist beschränkt auf den laut OECD-Konsensus höchstens zulässigen Prozentsatz (i.d.R. maximal 85 %) am deckungsfähigen Auftragswert zzgl. deckungsfähiger Bauzeitzinsen und Finanzierungsnebenkosten;
- Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleich hohen, aufeinanderfolgenden Halbjahresraten beginnend spätestens sechs Monate nach dem Starting Point of Credit
Ziel: Förderung deutscher Exporte in afrikanische Bestellerländer
Förderberechtigte: Alle Kreditinstitute, die antragsberechtigt sind für Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) in Form einer Finanzkreditdeckung
Weiterführende Informationen:
- KfW IPEX-Bank | Merkblatt Afrika-CIRR (PDF)
- KfW | Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (PDF)
- KfW IPEX-Bank | Exportfinanzierung
Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.
Stand: 15.07.2025
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