CIRR-Kredit der AKA
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Sprechen Sie das Team der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an, das Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote gern unterstützt.
CIRR-Kredite sind staatlich geförderte Kredite mit Festzinssatz für Exportgeschäfte in bestimmte Länder. CIRR steht für „Commercial Interest Reference Rate”. Der CIRR ist ein Referenzzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedsstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierungen von Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen in Entwicklungsländer vorgibt.
Ziel: Förderung des Exports
Förderberechtigte: Alle Unternehmensgrößen
Herkunft Antragsteller: Länder der DAC-Liste
Förderbereich: Export
Förderbetrag: Der Kreditbetrag sollte einen Gesamtbetrag von 85 Mio € nicht überschreiten. Das Darlehen dient der Finanzierung von maximal 85% des deckungsfähigen Auftragswertes zuzüglich deckungsfähiger Bauzeitzinsen und Finanzierungsnebenkosten. Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen hat die AKA einen Rahmenvertrag mit der KfW abgeschlossen, der CIRR-Kredite für die Finanzierung von Auftragswerten von bis zu 20 Mio € ermöglicht.
Laufzeit: mindestens 4 Jahre. Eine Höchstlaufzeit ist nicht angegeben, ersatzweise sind hier 12 Jahre angegeben. Für Finanzierungen der Bereiche „Erneuerbare Energie“, „Klimawandel und Anpassung“ sowie „Wasserprojekte“ können zudem längere Laufzeiten vereinbart werden.
Besicherung: Ausreichende Bonität des Kreditnehmers
Zinssatz: Der für die Finanzierung über die gesamte Laufzeit gültige Festzinssatz ist der am Datum des Kreditvertragsabschlusses gültige CIRR-Satz zuzüglich Zinsmarge für die kreditgebende Bank. Der aktuelle CIRR-Satz ist vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats gültig und wird durch die OECD bekanntgegeben.
Antragstellung: Direkt bei der AKA
Ansprechpartner: https://www.akabank.de/de/kontakt/
Weitere Informationen:
Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.
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