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Exportförderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft des BMLEH

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Das Exportförderprogramm des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt deutsche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte sowie bei der Sicherung bestehender Exportmärkte. Im Fokus stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und neue Geschäftsmöglichkeiten im Ausland erschließen möchten.

Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen im In- und Ausland, die teilweise aufeinander aufbauen. Dazu gehören Marktstudien und Marktinformationen, Schulungen und Seminare zu länder- und marktspezifischen Themen, einzelbetriebliche Beratungen („Mentoring“), Markterkundungs- und Geschäftsreisen, Kontaktbörsen, Informationsveranstaltungen, imagefördernde Maßnahmen zur Markterschließung sowie Wirtschaftsdelegationsreisen. Darüber hinaus werden Fachkongresse, Tagungen, Seminare, Behördenreisen sowie Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland unterstützt.

Förderanträge werden bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger eingereicht. Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden. Die BLE begleitet die Antragstellung sowie die Durchführung der Projekte.

Ziel: Ziel des Programms ist die nachhaltige Unterstützung der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Erschließung kaufkräftiger Auslandsmärkte, der Verbesserung internationaler Marktchancen sowie der Diversifizierung von Absatzmärkten. Gleichzeitig soll die Exportkompetenz der Unternehmen gestärkt und die internationale Sichtbarkeit deutscher Qualitätsprodukte erhöht werden. 

Förderberechtigte: Förderberechtigt sind grundsätzlich überregionale nichtstaatliche Organisationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Deutschland, insbesondere Dach- und Fachverbände, Exportförderorganisationen, Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Auslandshandelskammern (AHK). Einzelunternehmen können in der Regel an den geförderten Maßnahmen teilnehmen, sind jedoch meist nicht selbst antragsberechtigt.

Weitere Informationen:

Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.

Stand: 01.06.2026

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Hans Joachim Hebgen

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