Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)
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Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein zentrales Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Sie sichern deutsche Exporteure und exportfinanzierende Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen ab. Exportkreditgarantien stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung, unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Höhe des Auftragswertes. Die Exportkreditgarantien leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland, sichern und schaffen Arbeitsplätze in Deutschland und stärken die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exportunternehmen im internationalen Wettbewerb.
Zudem spielen die sogenannten Hermesdeckungen bei der Risikosteuerung und der Absatzfinanzierung eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Geschäfts durch Kreditinstitute. Mit dem Bund und seiner erstklassigen Bonität (AAA-Rating Deutschlands) im Rücken sinkt das Kreditrisiko, was sich positiv auf die Finanzierungskonditionen auswirken kann.
Mit der Durchführung des Förderinstruments hat das federführende Bundeswirtschaftsministerium die Euler Hermes Aktiengesellschaft beauftragt.
Bei Exportgeschäften wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem Großteil vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlt das exportierende Unternehmen eine risikoadäquate Prämie (Entgelt). Im Falle eines Schadens entschädigt sie der Bund in Höhe der gedeckten Forderung.
Die Absicherungsmöglichkeiten erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette und reichen von der Planungs-, Anzahlungs-, und Produktionsphase über die Lieferung bis hin zur Bezahlung der letzten Tilgungsrate.
Das Produktangebot für Exporteure umfasst im Einzeldeckungsbereich u.a. Lieferantenkreditdeckung, Leistungsdeckung, Fabrikationsrisikodeckung, Vertragsgarantiedeckung, Leasingdeckung sowie im Sammeldeckungsbereich die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung.
Das Produktangebot für Banken umfasst u.a. Finanzkreditdeckung, Rahmenkreditdeckung, Akkreditivbestätigungsrisikodeckung sowie Shopping-Line-Deckung und Forfaitierungsgarantie.
Die Kosten für die Absicherung eines Exportgeschäfts setzen sich aus Gebühren und Entgelten zusammen. Gebühren werden für den entstehenden Aufwand erhoben und hängen in der Regel von der Größe des abzusichernden Geschäfts, also dem Auftragswert bzw. Darlehensbetrag, ab. Entgelte sind grundsätzlich am Risiko orientiert und machen den Hauptteil der Kosten aus. Bei der Berechnung des Entgelts fließen die Risikolaufzeit, das Länder- und das Käuferrisiko, aber auch die Selbstbeteiligung am Risiko und ggf. vorhandene Sicherheiten mit ein. Die Selbstbeteiligung liegt je nach Risiko und Produkt in der Regel zwischen 5 und 15 %.
Ziel: Förderung deutscher Exportunternehmen
Förderberechtigte: Deutsche Exporteure und exportfinanzierende Banken in Deutschland
Weiterführende Informationen:
- Exportkreditgarantien
- Exportkreditgarantien | Antragsverfahren
- Exportkreditgarantien | Ansprechpartner
Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.
Stand: 31.07.2025
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