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Gewerkschaftspartnerschaften

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Deutsche Gewerkschaften können über die sequa eine Förderung für die Durchführung eigener Partnerschaftsprojekte mit Gewerkschaftsorganisationen in den Partnerländern des BMZ erhalten. Im Rahmen der Gewerkschaftspartnerschaften agieren deutsche Gewerkschaften als Projektträger und führen selbständig Vorhaben durch. Dabei arbeiten sie eng mit ihren lokalen Partnern zusammen, Projektziele und -maßnahmen werden gemeinsam geplant und umgesetzt. Zum Einsatz kommen Mitarbeitende des deutschen Partners ebenso wie andere deutsche und internationale Fachkräfte. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erweitert damit sein Angebot für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. 
Das Know-how und die umfangreichen Erfahrungen deutscher Gewerkschaften sollen hierfür mobilisiert werden. Gewerkschaftspartnerschaften dienen dem Erfahrungsaustausch sowie der partnerschaftlichen Beratung und Unterstützung, z.B. für die Schaffung von guter und hochwertiger Beschäftigung, einer nachhaltigen und fairen Wirtschaftsentwicklung sowie die Stärkung der wirtschaftlichen Teilhabe, insbesondere von Frauen.

Im Rahmen der Gewerkschaftspartnerschaften agieren deutsche Gewerkschaften als Projektträger und führen selbständig Vorhaben durch. Dabei arbeiten sie eng mit ihren lokalen Partnern zusammen, Projektziele und -maßnahmen werden gemeinsam geplant und umgesetzt. Zum Einsatz kommen Mitarbeitende des deutschen Partners ebenso wie andere deutsche und internationale Fachkräfte. Typische Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind:

  • Verbesserung von internen Strukturen und Prozesse beim Projektpartner
  • Aufbau neuer Dienstleistungsangebote für Arbeitnehmende
  • Unterstützung der Interessenvertretung für bessere Rahmenbedingungen

Deutsche Gewerkschaften können Projekte vorschlagen. In der Regel verfügen sie bereits über Kontakte in das Partnerland und haben gemeinsam mit lokalen Partnern eine Projektidee entwickelt. Sie erstellen eine Projektskizze und senden diese an die sequa.

Aus der Gesamtheit aller vorliegenden Skizzen entscheidet das BMZ regelmäßig, welche Vorschläge für Prüfung und Weiterentwicklung ausgewählt werden. Ist dies der Fall, so organisiert die sequa unter Beteiligung des deutschen Partners sowie eines/einer externen Gutachter:in eine Prüfmission in das Partnerland. Die Prüfung dient der umfassenden Begutachtung und Planung des Projektes und gibt Empfehlungen für das Projektdesign (Partnerkonstellation, Wirkungen, Zielhierarchie, Aktivitäten, Indikatoren etc.).

Wird ein Projekt empfohlen, so stellt die sequa einen Förderantrag an das BMZ. Nach Bewilligung erhält der deutsche Projektpartner eine Finanzierung für die Durchführung des Projektes entsprechend der im Antrag genannten Ziele und Maßnahmen. Die Laufzeit des Projektes beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Nach erfolgreicher Durchführung einer Projektfortschrittskontrolle am Ende der ersten Projektphase ist die Beantragung einer weiteren Phase von bis zu drei Jahren möglich.

Für die Projektdurchführung übernimmt der deutsche Projektpartner die fachliche Steuerung und setzt hierfür ebenso wie für Koordination, Beratung und Training vor Ort eigenes, aber auch externes Personal für Lang- und Kurzzeiteinsätze ein. Neben Beratung und Training können auch Sachmittelunterstützung, Studien- und Delegationsreisen sowie Öffentlichkeitsarbeit Bestandteil der Projektzusammenarbeit sein.
Je nach Projekttyp und -bedarf stellt das BMZ Fördermittel in Höhe von 700.000 EUR bis 1 Mio. Euro für ein dreijähriges Projekt bereit.

Die Förderung von Gewerkschaftspartnerschaften erfolgt über die sequa, die gegenüber dem BMZ für die Programmverwaltung einschließlich der inhaltlichen und finanziellen Dokumentation verantwortlich ist. Hierfür arbeitet die sequa eng mit den Projektträgern zusammen und unterstützt und begleitet diese über den gesamten Zeitraum von der Idee bis zur finalen Berichterstattung eines Projektes hinweg.

Ziel: Ziel der Gewerkschaftspartnerschaften ist es, lokale Partnerorganisationen bei der Verbesserung von internen Strukturen und Prozessen, beim Aufbau neuer Dienstleistungsangebote für Arbeitnehmende und der Interessenvertretung für bessere Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Förderberechtigte: Deutsche Gewerkschaften

Förderbereich: Kooperationsvorhaben zwischen deutschen Gewerkschaften und deren Partnern in Schwellen- und Entwicklungsländern

Antragstellung: laufend

Weitere Informationen:

Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation. 

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Hans Joachim Hebgen

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