Umweltprogramm der KfW
Sie haben Interesse?
Sprechen Sie das Team der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an, das Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote gern unterstützt.
Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften („Circular Economy“). Insbesondere werden auch solche Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden.
Ziel: Verbesserung der Umweltsituation
Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften dieser Unternehmen mit Sitz im Ausland, Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Förderbereich: Umweltschutzmaßnahmen in Form von Investitionsvorhaben und Fördervorhaben
Förderbetrag: bis zu 25 Mio €. Die Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überschritten werden.
Laufzeit: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreiem Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit oder bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
Fördergebiet: In- und Ausland, hier insbesondere DAC-Länder
Besicherung: Besicherung durch die antragstellende Bank
Zinssatz: ab 1,03% p.a. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt.
Antragstellung: Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Im gBzA-Center kann durch Auswahl des gewünschten Programms und anschließender Dateneingabe die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ elektronisch abgegeben werden. Das erzeugte und unterzeichnete Dokument muss dem Finanzierungspartner übermittelt werden. Über die auf dem Dokument ausgewiesene gBzAIdentifikationsnummer kann der Finanzierungspartner de gespeicherten Daten in den weiteren Prozess der Antragstellung für den Förderkredit einbinden.
Ansprechpartner:
0800 539 9000 kostenfreie Servicenummer Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Weitere Informationen:
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Umweltprogramm-(240-241)/
- Merkblatt
Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.
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