KfW-Förderkredit - großer Mittelstand
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Sprechen Sie das Team der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an, das Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote gern unterstützt.
Der KfW-Förderkredit - großer Mittelstand ermöglicht größeren mittelständischen Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolge sowie von Vorhaben im In- und Ausland.
Antragsberechtigt für Vorhaben im Ausland sind:
- Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25 %
Förderfähige Maßnahmen sind Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen.
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers.
Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Vorhaben mit Investitionsort in Ländern, die weder EU Mitglied noch OECD-Hocheinkommensland sind, werden von der KfW im Einzelfall geprüft.
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Der Antrag wird bei einem Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens gestellt.
Ziel: Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Gründung und Unternehmensfinanzierung
Förderberechtigte: größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet
Weitere Informationen:
Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.
Stand: 04.11.2025
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