Auftragsgarantien der LfA Förderbank Bayern
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Die Förderbank Bayern (LfA) bietet mittelständischen Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern Garantien für auftragsbezogene Finanzierungserfordernisse an Aval- und Betriebsmitteln an. Das Angebot richtet sich vor allem an Unternehmen des Maschinen-, Anlagen- und Apparatebaus, des Bau(neben)gewerbes sowie beratende Ingenieurbüros.
Ziel: Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Aufträge aus dem In- und Ausland und beim Zugang zu internationalen Märkten.
Förderberechtigte: KMU (bis zu 500 Mio € Umsatz)
Förderbereich: Export
Förderbetrag: Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio € pro Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten. Auftragsgarantien können bis zu einem Höchstbetrag von maximal 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredites übernommen werden. Der Haftungsanteil der Hausbank muss ebenfalls mindestens 50% betragen. Bei Vorhaben, die von mehreren Hausbanken oder mehreren Konsorten finanziert werden, übernimmt die LfA grundsätzlich eine quotale Beteiligung.
Branche: Maschinen-, Anlagen- und Apparatebaus, des Bau(neben)-gewerbes sowie beratende Ingenieurbüros
Besicherung: Die Hausbank ist verpflichtet, sich nach einer Leistung der LfA aus der Auftragsgarantie um die Einziehung der Regressforderung zu bemühen und gestellte Sicherheiten zu verwerten. Sowie die Übernahme der persönlichen Haftung der Gesellschafter, die Abtretung sämtlicher Forderungen aus den dem Aval/Kredit zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsgeschäften und eventuell Abtretung der Forderungen gegenüber Subunternehmern und die Abtretung der Ansprüche auf Zahlungen aus Akkreditiven sowie eventueller Ansprüche gegen Versicherungen.
Zinssatz: Bei Neueinräumung bzw. Verlängerung von Auftragsgarantien bzw. Avalrahmen erhebt die LfA eine einzelfallabhängige einmalige Bearbeitungsgebühr. Die laufende Provision bemisst sich in Abhängigkeit des Einzelfalls insbesondere an der Bonität des Antrag stellenden Unternehmens, dem Risiko des zugrunde liegenden In- oder Auslandsgeschäfts und der Absicherung. Sie wird von der Hausbank aus der von dem Unternehmen vereinnahmten Avalprovision bzw. den vereinnahmten Kreditzinsen entrichtet und im Einzelfall mit der Hausbank vereinbart.
Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100 über die Hausbank. Anträge sind zu stellen, bevor von der Hausbank ein Aval übernommen bzw. ein Kredit eingeräumt wird. Folgende Unterlagen sind einzureichen: LfA-Antragsset (Vordruck 100 bis 104); Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre; Unternehmensplanung; Liquiditätsplanung; Banken-/Verbindlichkeitenspiegel und aktuelle Auftragsübersicht.
Weitere Informationen:
Die Darstellung des Angebots beruht auf der im Internet öffentlich publizierten Darstellung des Programms der anbietenden Organisation.
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