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Glossar

Selbstbehalt

Kostenselbstbeteiligung, die Unternehmen bei Ausfällen tragen müssen

Der Selbstbehalt beziehungsweise die Selbstbeteiligung beschreibt den Anteil, den ein Unternehmen bei einem Ausfall selbst tragen muss, der also durch die Risikoabsicherung nicht abgedeckt ist. In der Regel beträgt dieser Selbstbehalt je nach Geschäft und Risiko zwischen fünf und 15 Prozent. Zuletzt hat die Bundesregierung den beim Exporteur verbleibenden Selbstbehalt für Geschäfte mit öffentlichen Bestellern in bestimmten Ländern Afrikas von zehn auf fünf Prozent gesenkt.

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