Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
In der dreiteiligen Online-Seminarreihe „EU-Zwangsarbeitsverordnung in der Praxis“ des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die Anforderungen der EU-Zwangsarbeitsverordnung und die Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen.
Was bedeutet die EU-Zwangsarbeitsverordnung konkret für Ihr Unternehmen? Im ersten Seminar geben wir einen praxisnahen Überblick zu den neuen Leitlinien für die Anwendung der Verordnung der EU-Kommission. Neben Fragen zum Anwendungsbereich der Verordnung, die Rechte und Pflichten betroffener Unternehmen, gehen wir gemeinsam den Ablauf von Untersuchungsverfahren durch und besprechen die Rolle menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse. Außerdem erfahren Sie, wie sich Ihr Unternehmen schon heute auf die Umsetzung vorbereiten kann.
Im Anschluss beantworten unsere Expert*innen Ihre Fragen.
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Zielgruppe: Unternehmen und Multiplikator*innen (z. B. Verbände)
