Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt für Unternehmen, die Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Holz, Naturkautschuk, Kakao, Kaffee, Rind oder relevante Erzeugnisse daraus importieren, exportieren oder handeln, Veränderungen mit sich. Ab dem 30. Dezember 2025 sind Unternehmen verpflichtet, nachzuweisen, dass diese Rohstoffe entwaldungsfrei produziert und im Einklang mit der Gesetzgebung des Erzeugerlandes hergestellt wurden. Sind Sie gerade dabei, sich mit den Anforderungen der EUDR auseinanderzusetzen und möchten wissen, wie Sie diese konkret und praxisnah umsetzen können?
Im Rahmen des zweiten Online-Seminars der Reihe „Entwaldungsfreie Lieferketten in der Praxis“ beleuchtet der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in Kooperation mit dem Global Nature Fund und der Tropenwaldstiftung OroVerde das Thema „Entwaldungsfreiheit, Legalität und Menschenrechte“. Erfahren Sie, welche Nachweise Unternehmen für Entwaldungsfreiheit und Legalität entlang Ihrer Lieferkette erbringen können. Wie kommt ein Unternehmen an die notwendigen Informationen? Wie können und sollten diese bewertet werden? Wie geht man mit menschenrechtlichen Risiken um? Wann müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden und wie können diese aussehen? Dabei werden auch Synergien zwischen der EUDR und anderen Sorgfaltsgesetzen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgezeigt.
Die Veranstaltungsreihe richtet sich an: Unternehmen, Unternehmensvertreter:innen, Verbände und Initiativen.

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2. Online-Seminar: Entwaldungsfreiheit, Legalität und Menschenrechte
Do, 15.05.2025