Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden. Doch was bedeutet das konkret für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
In der dreiteiligen Online-Seminarreihe „EU-Zwangsarbeitsverordnung in der Praxis“ des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die Anforderungen der EU-Zwangsarbeitsverordnung und die Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen.
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und fragen sich, wie Sie mit der EU-Zwangsarbeitsverordnung umgehen sollen? Im zweiten Online-Seminar zeigen wir, was die Verordnung für „Wirtschaftsakteure“ bedeutet – also für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, und damit ausdrücklich auch für KMU.
Im Rahmen des Seminars erläutern wir die wichtigsten Pflichten und was der risikobasierte Ansatz der Behörden konkret für KMU bedeutet. Außerdem stellen wir Unterstützungsmaßnahmen vor und zeigen, wie KMU mit begrenzten Ressourcen diese Tools nutzen können, um Risiken in ihren Lieferketten zu erkennen, zu bewerten und zu gewichten. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie sich mit pragmatischen Ansätzen und vorhandenen Sorgfaltsinstrumenten gezielt auf die Umsetzung der Verordnung vorbereiten können.
Im Anschluss beantworten unsere Expert*innen Ihre Fragen.
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Zielgruppe: Verpflichtete Unternehmen, insbesondere KMU, sowie Multiplikator*innen (z. B. Verbände)
