Unsere Online-Seminarreihe: "Entwaldungsfreie Lieferketten in der Praxis" geht in die Finale Runde. Ab dem 30. Dezember 2026 gelten die Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für betroffene Unternehmen. Vor dem Inverkehrbringen oder der Bereitstellung bestimmter Erzeugnisse müssen sie künftig nachweisen, dass diese entwaldungsfrei und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden. Betroffen sind die Rohstoffe sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse.
Diesmal in Kooperation mit Fairtrade Deutschland beleuchten wir, wie Unternehmen Standards und Zertifizierungssysteme für Informationssammlung, Risikoanalyse und Risikominderung nutzen können, wo ihre Grenzen liegen und welche Anforderungen weiterhin durch die Unternehmen selbst erfüllt werden müssen. Es erwarten auf Sie Handlungsempfehlungen und Tipps von Unternehmen aus der Praxis.
Im Anschluss beantworten unsere Expert*innen Ihre Fragen.
Sie sind interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an.