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Das neue Sorgfaltspflichtengesetz – von der Freiwilligkeit zur Verbindlichkeit

Fr, 11.06.2021
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Weltweit zeichnet sich deutlich eine Trendwende von der Freiwilligkeit hin zu mehr Verbindlichkeit ab. So einigte sich das Bundeskabinett im März 2021 auf einen Entwurf für ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz. Zugleich gibt es regulatorische Entwicklungen auf europäischer Ebene. Doch was bedeuten die aktuellen Entwicklungen konkret für Unternehmen? Welche Anforderungen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt sollten sie nachkommen? Und welche Unterstützungsangebote und Online-Tools gibt es?

Im Rahmen eines Online-Seminars informiert Sie die IHK Düsseldorf in Kooperation mit der IHK Mittlerer Niederrhein und in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung darüber, wie Sie den wachsenden gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse erfolgreich umsetzen können. 

Sie sind interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an. 

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Simone Todt

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