Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden. Doch wie können Unternehmen mögliche Zwangsarbeitsrisiken frühzeitig erkennen?
In der dreiteiligen Online-Seminarreihe „EU-Zwangsarbeitsverordnung in der Praxis“ des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die Anforderungen der EU-Zwangsarbeitsverordnung und die Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen.
Im dritten Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie die öffentlich zugängliche EU-Risikodatenbank nutzen können, um dokumentierte Zwangsarbeitsrisiken entlang Ihrer Lieferketten zu identifizieren und zu bewerten. Neben einer kompakten Einführung in die zentralen Anforderungen der Verordnung erläutern wir die Rechte und Pflichten betroffener Unternehmen und stellen die wichtigsten Funktionen der Datenbank anhand praxisnaher Beispiele vor. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die gewonnenen Informationen für Ihr Risikomanagement und die Vorbereitung auf die Umsetzung der Verordnung nutzen können.
Im Anschluss beantworten unsere Expert*innen Ihre Fragen.
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Zielgruppe: Verpflichtete Unternehmen sowie Multiplikator*innen (z. B. Verbände)
