Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet, die Bundesregierung spricht von einem „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem besseren Schutz der Menschenrechte. Doch welche Gesetzesvorhaben erwarten die Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene? Wie können Unternehmen in ihrer eigenen Lieferkette für einen besseren Schutz der Menschenrechte sorgen? Welche Unter stützungsangebote gibt es auf badenwürttembergischer und nationaler Ebene?
Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen die Unternehmer BadenWürttemberg in Kooperation mit Südwestmetall und Südwesttextil im Rahmen einer hybriden Informationsveranstaltung. Mit dabei ist unter Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, der Sie über die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes informiert und Ihnen Tipps zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gibt.