Nach monatelangen Verhandlungen steht fest: das neue Sorgfaltspflichtengesetz, auch Lieferkettengesetz genannt, kommt. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes wird noch im Juni 2021 gerechnet. Darin wird ein Rahmen für die Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette geschaffen, der für Unternehmen und deren unmittelbaren Lieferanten neue Pflichten bedeutet. Doch was genau kommt auf die Unternehmen zu? Welche Unternehmen sind überhaupt von dem neuen Gesetz betroffen? Und wie lässt sich das Gesetz in die aktuellen Bemühungen der Europäischen Union zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einordnen?
Diese und weitere Fragen werden die IHK Gießen-Friedberg gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte in Rahmen des Online-Seminars beantworten. Sie werden über die regulatorischen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene informiert. Zudem wird im Online-Seminar beleuchtet, welche Anforderungen das Sorgfaltspflichtengesetz hat, wen es betrifft und welche Tools bereits zur konkreten Umsetzung vorhanden sind. Anhand von Beispielen wird die Sorgfaltspflicht für Lieferketten näher beleuchten. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Frage-und Antwortrunde.
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