Das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" wurde am 11. Juni 2021 im Bundestag verabschiedet und ist Neuland; sowohl für Lieferanten sowie für die direkt dem Gesetz unterliegenden Unternehmen. Das betriebliche Umsetzen der Anforderungen im eigenen Unternehmen damit auch. Unternehmen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, berichten von ihren bisherigen Erfahrungen.
Neben den Praxisberichten erfahren Sie was das Gesetz konkret vorsieht und welche Unterstützungsangebote es für Unternehmen gibt – mit dabei ist unter anderem der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, der Ihnen zwei kostenfreie Online-Tools zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse vorstellen wird.
Das Online-Seminar ist "Powered by Global Connect" - in Kooperation mit den baden-württembergischen IHKs und der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und Teil einer Veranstaltungsreihe zum Sorgfaltspflichtengesetz mit einer anschließenden Reihe länderbezogener Webinare.
Die Teilnahme am Online-Seminar ist kostenpflichtig (80,00 €). Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Bei Interesse melden Sie sich jetzt an!