Der monatelange Streit um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt zum Ende: Am Freitag, 11. Juni 2021, wurde im Bundestag ein Gesetz zur Achtung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang der Lieferketten verabschiedet. So soll das Gesetz ab 2023 für deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen wirksam werden und ab 2024 ebenfalls für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten gelten. Doch welche rechtlichen Anforderungen bringt das Gesetz mit sich? Was bedeuten die neuen regulatorischen Entwicklungen konkret für Unternehmen? Und mit welchen Änderungen wurde das Gesetz schlussendlich verabschiedet?
Im Rahmen eines Online-Seminares am 30. Juni 2021, um 9.00 Uhr beantwortet Ihnen der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte diese und weitere Fragen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Neben den Informationen zur nationalen Regulierung erhalten Sie praktische Tipps zur Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang Ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer interaktiven Frage- und Antwortrunde.
Sie haben Interesse an einer Teilnahme? Dann melden Sie sich bis zum 29. Juni 2021 an.