EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten – Mögliche Auswirkungen auf die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen
Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit veröffentlicht. Anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht der Richtlinienentwurf vor, dass Unternehmen für Schäden haften, die durch die Verletzung der Pflicht entstehen, Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Welche Auswirkungen die Haftungsnorm des Kommissionsvorschlags auf Unternehmen haben könnte, wird Rechtsanwalt Dr. Roland Kläger von der Haver & Mailänder Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Rahmen des Online-Seminars der Business Scouts for Development darstellen.
Bei Interesse an einer Teilnahme, senden Sie bitte eine Email an: antigoni.galanaki(at)giz.de