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Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz: Umsetzung im Zentralasien-Geschäft

Di, 09.11.2021
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Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Es soll Menschenrechtsverletzungen und zugehörige Umweltrisiken entlang der Lieferkette vermeiden helfen und „die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten“ stärken.

Welche Anforderungen werden auf die vom Gesetz betroffenen Unternehmen in Zentralasien zukommen? Die länderspezifischen Risiken werden branchen- und produktabhängig unterschiedlich ausfallen. Im Rahmen des Online-Seminars informieren Sie die IHK Karlsruhe, die AHK Zentralasien und der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte über die aktuelle Situation betreffend der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in den Ländern.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

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Simone Todt

Eventmanagement

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