Im März 2021 wurde im Bundeskabinett der Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes beschlossen, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Darin wird ein Rahmen für die Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette geschaffen, der für Unternehmen und deren unmittelbaren Lieferanten neue Pflichten bedeutet, denn die Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in Unternehmen steigen.
Im Rahmen des Online-Seminars von der IHK zu Coburg und dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte werden Sie über den aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs und die damit einhergehenden Vorgaben an Unternehmen informiert. Darüber hinaus werden Ihnen nützliche Tools zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltsprozesse vorgestellt.
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