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Gesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Neue Sorgfaltspflichten in der Lieferkette - Was kommt auf Unternehmen zu?

Di, 29.03.2022
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Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten angenommen. Ziel des Gesetzes, dass zum 01.01.2023 in Kraft tritt, ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen, indem große deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten. Auf Unternehmen kommen durch die mittelbare bzw. unmittelbare Betroffenheit weitere Pflichten zu, auf die sie sich vorbereiten sollten.

Im Rahmen des Online-Seminars informiert Sie die IHK zu Schwerin gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte und KPMG darüber, welcher Handlungsbedarf jetzt für Ihr Unternehmen besteht und welche Unterstützung Ihnen bei der Umsetzung zur Verfügung steht. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie hier

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