Überblick über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Am 15. März kam es im Rat der Europäischen Union zu einer Einigung über eine europäische Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Mit der Richtlinie soll erstmals länderübergreifend eine einheitliche und verbindliche Regelung geschaffen werden, die EU- und im europäischen Markt aktive Drittstaatsunternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfalt verpflichtet.
Mit dem Online-Seminar am 25. April informiert der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte über die Regelungen der Richtlinie und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an deutsche Unternehmen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 24. April 2024 an.