Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen zu Sorgfalt nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern auch in ihren Lieferketten. Um hier Sorgfaltspflichten zu erfüllen, sind verpflichtete Unternehmen in vielen Fällen darauf angewiesen, mit ihren nicht-verpflichteten und verpflichteten Zulieferern sowie Tochtergesellschaften im In- und Ausland zusammenzuarbeiten.
Mit der neuen, erstmalig gemeinsam erarbeiteten Handreichung zu diesem Thema verdeutlicht das für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, wie durch das LkSG verpflichtete Unternehmen die Zusammenarbeit mit ihren Zulieferern ausgestalten können, um den im LkSG verankerten Anforderungen der Angemessenheit und Wirksamkeit nachzukommen.
Im gemeinsamen Online-Seminar am 13. September 2023, von 10:00 bis 11:30 Uhr stellen wir Ihnen die Kernaussagen der Handreichung vor und geben zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung wird durchgeführt vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.