Überblick zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen
Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2022 ihren Entwurf für eine Richtlinie zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgelegt. Die Richtlinie würde in der gesamten Europäischen Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten schaffen. Doch was würde sich mit der EU-Richtlinie nach dem aktuellen Entwurf für deutsche Unternehmen ändern? Welche Unternehmen würden unter die Richtlinie fallen und welche Sorgfaltspflichten kommen auf sie zu? Welche Unterschiede gibt es zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte im Rahmen eines Online-Seminars am 22. März 2022.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 18. März 2022 an.